Letztes Update:
20220503020018

12:36
30.04.2022
Das Wichtigste kompakt

  • Erstmals seit September 2020 haben die Gesundheitsämter in Deutschland dem Robert Koch-Institut (RKI) keinen einzigen neuen Corona-Todesfall binnen 24 Stunden übermittelt.
  • Das RKI registriert 4032 Corona-Neuinfektionen. Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz sinkt weiter und liegt nun bei 639,5.
  • Lauterbach: Impfpflicht für Personal in Kliniken und Pflege bleibt
  • Die Corona-Isolation kann künftig nach fünf Tagen enden. Ein Abschluss-Test wird dringend empfohlen.

14:23
02.05.2022
Die vorgeschriebene Isolation für Corona-Infizierte kann künftig in der Regel schon nach fünf Tagen enden - mit einem "dringend empfohlenen" negativen Test zum Abschluss. Das sehen neue Leitlinien vor, die das Robert Koch-Institut (RKI) nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach an diesem Montag veröffentlichen sollte. Der SPD-Politiker bekräftigte, dass die Isolation weiterhin von den Gesundheitsämtern angeordnet werden soll. 
Bisher dauern die Absonderungen in der Regel zehn Tage und können mit einem negativen Test nach sieben Tagen vorab enden. Die konkrete Umsetzung nach der Empfehlung von RKI und Bundesministerium liegt bei den Ländern.

Foto: Sebastian Gollnow/dpa

13:50
02.05.2022
Ein Arzt aus Niederbayern ist wegen falscher Atteste im ersten Corona-Jahr vor dem Amtsgericht Passau zu einer Bewährungsstrafe über ein Jahr und acht Monate verurteilt worden. Zudem muss er eine Geldbuße in Höhe von 50.000 Euro zahlen. Nach Überzeugung der Richter befreite der Mediziner Patienten mit falschen Attesten vom Masketragen und Händedesinfizieren. Sie legten ihm am Montag Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 79 Fällen zur Last. 
Zudem erhält der Mann ein dreijähriges, teilweises Berufsverbot: Er darf in dieser Zeit keine Bescheinigungen oder Atteste im Zusammenhang mit der Maskenpflicht ausstellen, wie eine Justizsprecherin erläuterte.
Der Arzt hatte im Prozess eingeräumt, bei den betreffenden Patienten keine Untersuchung vorgenommen zu haben. Die Patienten lebten zum Teil weit entfernt und hätten die Atteste schriftlich bestellt. Die Bescheinigungen seien "auf Zuruf" und ohne vorherige Untersuchung und Befunderhebung erstellt worden, so die Staatsanwaltschaft.