Mecklenburg-Vorpommern verlängert die Geltungsdauer wesentlicher Schutzmaßnahmen über die bisherige Übergangsfrist 2. April hinaus. Der Landtag in Schwerin stimmte mehrheitlich einem Antrag der rot-roten Landesregierung zu, nach dem alle sechs Landkreise und die beiden kreisfreien Städte Rostock und Schwerin als sogenannte Hotspots eingestuft werden.
Damit bleiben etwa die Maskenpflicht in Innenbereichen und die Testpflicht für Ungeimpfte bei Restaurantbesuchen bis zum 27. April wirksam. Allerdings soll geprüft werden, ob in Interesse der Tourismusbranche die 3G-Regel für Hotels und Gaststätten schon vor Beginn der Reisezeit zu Ostern aufgehoben werden kann.