Ein Tweet von Bundesinnenministerin Nancy Faeser zu Protesten gegen Corona-Maßnahmen war nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin rechtlich zulässig. Das hat das Gericht im Eilverfahren entschieden, wie ein Sprecher mitteilt. Diese Äußerung wollte der Antragsteller gerichtlich verbieten lassen, weil er sich dadurch beeinträchtigt sah in seinem Versammlungsgrundrecht.
Das Gericht wies seinen Eilantrag jedoch zurück. (Az. VG 6 L 17/22) Der Mann habe nicht ausreichend dargelegt, dass diese Äußerung seine Rechte beeinträchtige, argumentieren die Richter. Denn der Tweet beziehe sich nicht auf die von ihm angemeldeten Versammlungen gegen staatliche Corona-Maßnahmen.