Zwei Notfallsanitäter sind im Saarland mit einem Eilantrag gegen die ab diesen Mittwoch geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht gescheitert. Die beiden wollten vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes erreichen, dass die Impfpflicht für sie nicht gilt, teilte das Gericht in Saarlouis mit.
Der Antrag wurde zurückgewiesen, da es gegen die bundesweite Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in Medizin und Pflege "keine durchgreifenden verfassungsrechtliche Bedenken" gebe. Das habe das Bundesverfassungsgericht festgestellt.
Bestehende Zweifel müssten noch im Hauptsacheverfahren geklärt werden, teilten die Verwaltungsrichter mit. Die Interessen der Notfallsanitäter, von der Impfpflicht vorläufig verschont zu bleiben und weiter ungeimpft im Rettungsdienst tätig zu sein, müssten "hinter den schwerwiegenden öffentlichen und privaten Interessen an einer Eindämmung des Infektionsgeschehens" zurücktreten.