Die Maskenpflicht in Clubs, Diskotheken und Shisha-Bars in Niedersachsen ist vom Oberverwaltungsgericht vorläufig außer Vollzug gesetzt worden, wie das Gericht in Lüneburg mitteilt. Die Betreiberin einer Diskothek in Osnabrück habe sich gegen diese Regelung gewandt. Das Gericht habe entschieden, dass die Regelungen keine notwendige Schutzmaßnahme im Sinne des Infektionsschutzgesetzes seien und zudem nicht angemessen. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Seit vergangener Woche Freitag dürfen Clubs und Diskotheken im Bundesland wieder öffnen. Bislang durfte die Maske nur am Sitzplatz abgenommen werden, beim Tanzen musste sie getragen werden. Die Zugangsregel ist in dem Beschluss nicht thematisiert - somit gilt im Innen- und Außenbereich dieser Betriebe weiterhin die 2G-plus-Regel. Wer nicht gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Infektion genesen ist, bekommt keinen Zugang. Wer noch keine dritte Impfung hatte, benötigt zusätzlich einen negativen Test. Jugendliche unter 18 Jahren sind laut Landesregierung von diesen Vorgaben im Gegensatz zu anderen Bereichen bei Clubs und Diskotheken nicht ausgenommen.