Auch
nur einmal mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson Geimpfte gelten nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts
als vollständig geimpft. Eine anderslautende Regelung durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) sei rechtswidrig, teilt das Gericht mit. Damit war die Beschwerde einer Frau, die im Oktober 2021 mit dem Vakzin geimpft worden war, im Eilverfahren erfolgreich. Sie gilt nach Gerichtsangaben nun wieder als
vollständig geimpft,
wenn auch nicht als geboostert. Gegen den Beschluss ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.