Letztes Update:
20220217092049

09:19
17.02.2022
Der Städte- und Gemeindebund dringt auf Klarheit bei der Umsetzung der Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen. Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg sagt der "Rheinischen Post", es fehlten zum Beispiel Angaben dazu, unter welchen Voraussetzungen ungeimpfte Mitarbeiter zeitlich begrenzt weiterarbeiten könnten. "Es sollte unbedingt auch noch klargestellt werden, welche Regelungen gelten sollen, wenn die Impfung dauerhaft verweigert wird", sagt er.

Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht soll ab dem 15. März gelten. Einige Bundesländer zweifeln an der Umsetzbarkeit wegen fehlender bundeseinheitlicher Vollzugsregeln.

09:05
17.02.2022
Die Verkürzung des Genesenenstatus durch das Robert Koch-Institut (RKI) von sechs auf drei Monate ist laut Berliner Verwaltungsgericht rechtswidrig. Über die Geltungsdauer des Genesenenstatus müsse die Bundesregierung selbst entscheiden, entschieden die Richter in einem Eilverfahren und verwiesen auf die Vorschriften im Infektionsschutzgesetz. Diese Entscheidung gilt nach Gerichtsangaben aber zunächst lediglich für die beiden Antragssteller, die vor das Verwaltungsgericht gezogen waren. Das Gericht könne die Verordnung nicht generell aussetzen, erklärt ein Sprecher. 
Das Gericht habe sich aber nicht mit der Frage befassen müssen, ob die zeitliche Verkürzung von sechs auf drei Monate auf ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhe oder hinreichend begründet worden sei. Bund und Länder haben bereits vereinbart, dass die Festlegungen zum Genesenenstatus nicht mehr an das RKI delegiert werden sollen. Das Institut hatte den Genesenenstatus Mitte Januar zunächst weitgehend unbemerkt von sechs auf drei Monate verkürzt. 

Das Robert Koch-Institut in Berlin-Wedding. Foto: David Hutzler/dpa