Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die nur noch in Niedersachsen geltende Begrenzung von 500 Zuschauern bei Veranstaltungen unter freiem Himmel gekippt. Die Festlegung dieser Grenze von 500 Menschen sei für sehr große Veranstaltungsorte, wie etwa Fußballstadien, nicht mehr angemessen, teilt das Gericht mit.
Die Begrenzung durch eine absolute und nicht etwa im Verhältnis zur Kapazität relative Obergrenze verstoße zudem gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, da sie größere Einrichtungen gegenüber kleineren benachteiligte. Die Fußball-Drittliga-Clubs Eintracht Braunschweig, SV Meppen und VfL Osnabrück waren gegen die bisherigen Regeln juristisch vorgegangen.