Letztes Update:
20220210020019

18:55
09.02.2022
Auch Sachsen-Anhalt will die 2G-Regelung im Einzelhandel kippen. "Dass 2G im Einzelhandel fällt, ist klar", sagte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) der Deutschen Presse-Agentur in Magdeburg. Am kommenden Dienstag werde das Kabinett den Beschluss fassen und zeitnah nach der Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch auf den Weg bringen. "Wir wollen die Beschlüsse als Paket fassen mit Regelungen für die Schulen, den Sport und die Gastronomie", so der Regierungschef.

18:24
09.02.2022
Eine allgemeine Corona-Impfpflicht ab 18 könnte - sofern es im Bundestag eine Mehrheit dafür gibt - nach den Vorstellungen einiger Abgeordneter ab dem 1. Oktober in Deutschland gelten. "Wir streben an, das Gesetz in der zweiten Märzhälfte im Bundestag zu beschließen. Nach einer mehrmonatigen Frist für Beratung und nachgeholte Impfungen soll die Impfpflicht dann am 1. Oktober greifen", sagt die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann. Sie gehört zu einer Gruppe von Abgeordneten aus SPD, Grünen und FDP, die sich für eine Impfpflicht ab 18 starkmachen. 
Zuletzt waren immer mehr Details ihres Vorschlags bekannt geworden. So sprach sich die Parlamentariergruppe dafür aus, dass die Impfpflicht mit drei Impfungen erfüllt und bis Ende des nächsten Jahres befristet sein soll. Die Krankenkassen sollen demnach ihre Versicherten informieren, über ein Impfportal den Impfstatus abfragen und diesen speichern. 
"In einem dritten Schritt sollen die Kassen dann diejenigen Personen an die Kommunen melden, die keinen Impfnachweis vorgelegt haben", so Strack-Zimmermann. Die Gesundheitsämter würden dann einen Impftermin anbieten. Wer ihn verstreichen lasse, müsse mit einem Bußgeld rechnen, sofern er sich nicht innerhalb von vier Wochen doch noch impfen lasse. "Auf diese Weise wird es mit Sicherheit gelingen, mehrere Millionen Ungeimpfte zu erreichen."

18:01
09.02.2022
Betriebe in Deutschland sollen noch bis Ende Juni unter erleichterten Bedingungen Kurzarbeit beantragen können. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Demnach sollen die pandemiebedingten Sonderregeln für den Bezug von Kurzarbeitergeld über Ende März hinaus um drei Monate verlängert werden. Mit der sogenannten Formulierungshilfe soll die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds von 24 auf bis zu 28 Monate gestreckt werden.