Eine
allgemeine Corona-Impfpflicht ab 18 könnte - sofern es im Bundestag eine Mehrheit dafür gibt - nach den Vorstellungen einiger Abgeordneter
ab dem 1. Oktober in Deutschland gelten. "Wir streben an, das Gesetz in der zweiten Märzhälfte im Bundestag zu beschließen. Nach einer mehrmonatigen Frist für Beratung und nachgeholte Impfungen soll die Impfpflicht dann am 1. Oktober greifen", sagt die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann. Sie gehört zu einer Gruppe von Abgeordneten aus SPD, Grünen und FDP, die sich für eine Impfpflicht ab 18 starkmachen.
Zuletzt waren immer mehr Details ihres Vorschlags bekannt geworden. So sprach sich die Parlamentariergruppe dafür aus, dass die Impfpflicht mit
drei Impfungen erfüllt und bis Ende des nächsten Jahres befristet sein soll. Die
Krankenkassen sollen demnach ihre Versicherten informieren, über ein Impfportal den Impfstatus abfragen und diesen speichern.
"In einem dritten Schritt sollen die Kassen dann diejenigen Personen
an die Kommunen melden, die keinen Impfnachweis vorgelegt haben", so Strack-Zimmermann. Die Gesundheitsämter würden dann einen Impftermin anbieten. Wer ihn verstreichen lasse, müsse mit einem
Bußgeld rechnen, sofern er sich nicht innerhalb von vier Wochen doch noch impfen lasse. "Auf diese Weise wird es mit Sicherheit gelingen, mehrere Millionen Ungeimpfte zu erreichen."