Bei einem
Streit zwischen Vater und Mutter über eine Impfung ihrer Kinder hat das Amtsgericht Bad Iburg entschieden, dass die Kinder geimpft werden können. Dabei
orientierte sich das Familiengericht
an der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko), teilte eine Gerichtssprecherin mit.
In dem Fall stritt sich ein geschiedenes Ehepaar, ob die gemeinsamen Kinder im Alter von 12 und 14 Jahren gegen Corona geimpft werden sollten. Die Mutter lehnte die Impfung ab. Das Gericht entschied, soweit keine besonderen Risiken beim Kind vorlägen, sei
dem Elternteil die Entscheidung zu überlassen, das die Empfehlungen der Stiko befürworte. Damit übertrugen die Richter die Entscheidung über die Impfung an den Vater, unter der Bedingung, dass Biontech gespritzt wird. Für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren wird eine Impfung mit Biontech von der Stiko empfohlen.