Letztes Update:
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17:40
04.02.2022
Entsprechende Lockerungen vorausgesetzt könnte eine große Zahl der aktuell geschlossenen Clubs der international gefeierten Berliner Nachtszene noch im März wieder öffnen. Bei einer Befragung der Clubcommission gaben die Clubs an, ihren Betrieb innerhalb von zwei bis drei Wochen wieder aufnehmen zu können. Rund 80 Prozent der Befragten haben ihren Betrieb aktuell eingestellt. Die verbliebenen Clubs öffnen noch etwa für Kulturveranstaltungen oder Barbetrieb. Tanzen ist nach den aktuell geltenden Corona-Bestimmungen verboten. Sorgen macht den Clubs nicht nur eine möglicherweise erneute Schließung, sondern auch Personalmangel oder finanzielle Probleme aufgrund der Beschränkungen. Bei Öffnungen wären die Clubs zu einem großen Teil neben Zutritt nur für Geimpfte und Genesene auch etwa zu verpflichtenden Tests bereit. Eine Öffnung mit Maskenpflicht und Abstandsregeln komme nicht in Frage, hieß es.

Archivfoto: Sophia Kembowski/dpa

17:05
04.02.2022
Gegner staatlicher Corona-Vorgaben mobilisieren in Frankreich zu einer Trucker-Demo nach kanadischem Vorbild. Aufgerufen wird in den sozialen Medien zu einer Sternfahrt mit Lastwagen im Laufe der kommenden Woche nach Paris. Ziel des sogenannten Convoi de la Liberté (übersetzt: "Konvoi der Freiheit") ist ein gebündelter Protest am 12. Februar in der französischen Hauptstadt, auch von einer anschließenden Weiterfahrt nach Brüssel ist die Rede. Einer entsprechenden Facebook-Gruppe haben sich bereits mehr als 190.000 Menschen angeschlossen.
In Kanada hatte ein Konvoi aus Hunderten Lastwagen nach tagelanger Fahrt am vergangenen Wochenende die Hauptstadt Ottawa erreicht. Bei Demonstrationen dort gegen Corona-Maßnahmen und Impfvorschriften wurden Tausende Teilnehmer gezählt. Gegenstand der Proteste waren zunächst Impfvorschriften für Lkw-Fahrer und danach die staatlichen Pandemiebeschränkungen insgesamt.

16:36
04.02.2022
Bei einem Streit zwischen Vater und Mutter über eine Impfung ihrer Kinder hat das Amtsgericht Bad Iburg entschieden, dass die Kinder geimpft werden können. Dabei orientierte sich das Familiengericht an der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko), teilte eine Gerichtssprecherin mit.
In dem Fall stritt sich ein geschiedenes Ehepaar, ob die gemeinsamen Kinder im Alter von 12 und 14 Jahren gegen Corona geimpft werden sollten. Die Mutter lehnte die Impfung ab. Das Gericht entschied, soweit keine besonderen Risiken beim Kind vorlägen, sei dem Elternteil die Entscheidung zu überlassen, das die Empfehlungen der Stiko befürworte. Damit übertrugen die Richter die Entscheidung über die Impfung an den Vater, unter der Bedingung, dass Biontech gespritzt wird. Für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren wird eine Impfung mit Biontech von der Stiko empfohlen.