Letztes Update:
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Foto: Jim Lo Scalzo/EPA (Archivbild)

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28.01.2022
Die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden sind nach dem Corona-Tief 2020 im vergangenen Jahr wieder deutlich gestiegen. Insgesamt nahm der Staat laut Finanzministerium 761 Milliarden Euro an Steuern ein. Das sind 11,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Damit kamen trotz anhaltender Pandemie auch etwas mehr Steuereinnahmen rein als im Vorkrisenjahr 2019 (735,9 Milliarden).
2020 hatte die Pandemie zu einem deutlichen Einbruch der Wirtschaftsleistung und damit auch der Steuereinnahmen geführt, im Frühjahr 2021 setzte laut Finanzministerium aber eine spürbare wirtschaftliche Erholung ein.

22:02
27.01.2022
Angesichts der in die Höhe schnellenden Zahlen von Omikron-Neuinfektionen sieht das Robert Koch-Institut (RKI) nicht die Messung jeder Infektion, sondern immer mehr die Krankheitslast im Fokus. Für die aktuelle Lagebewertung stehe "nicht die Erfassung aller Infektionen durch SARS-CoV-2, sondern die Entwicklung der Anzahl und Schwere der Erkrankungen im Vordergrund", wie aus dem RKI-Wochenbericht hervorgeht. 
Spezifisch liegen damit auch Schätzwerte zu Fällen unterhalb der Schwelle von Krankenhausaufnahmen vor, etwa die Häufigkeit von Arztbesuchen. Hintergrund für die vorübergehend unvollständiger werdende Erfassung von Infizierten sind unter anderem zunehmend an und über ihre Grenzen kommende Test- und Erfassungskapazitäten. 

21:34
27.01.2022
Wegen der Veröffentlichung von Videoaufnahmen einer Polizeikontrolle während des Corona-Lockdowns hat das Amtsgericht Hamburg einen 30-Jährigen zu einer Geldstrafe verurteilt. Unter Einbeziehung eines anderen Urteils muss der unter dem Namen Freddy Independant in sozialen Medien bekannte Angeklagte 160 Tagessätze zu je 40 Euro bezahlen. Die Richterin sprach ihn wegen Verletzung des Kunsturhebergesetzes und Beleidigung schuldig.
Der Angeklagte hatte im April 2021 an der Außenalster Videointerviews geführt, als zwei Polizisten die Gruppe auf die Maskenpflicht aufmerksam machten. Freddy Independant filmte die sich daraus entwickelnde Diskussion mit den Beamten und streamte sie zum Teil live auf Instagram. Später lud er auf verschiedenen Plattformen drei Videos hoch. Eines war mit "Blödizei" betitelt und zeigte die Beamten unverpixelt und mit Namensschild. Die Polizisten hatten ihn während des Einsatzes mehrfach aufgefordert, sie nicht zu filmen. Damit verstieß der Angeklagte laut Gericht gegen das Kunsturhebergesetz, nach dem Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten veröffentlich werden dürfen.