Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat einen Antrag der AfD abgelehnt, zwei Politikern der Partei trotz 2G-plus-Regelung auch ohne Impfnachweis Zugang zum Bundestag zu gewähren. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sei unzulässig, teilt das Bundesverfassungsgericht mit.
Das Gericht begründet dies damit, dass die Antragsteller nicht ausreichend begründet hätten, dass ihnen ein schwerer Nachteil drohe für den Fall, dass eine einstweilige Anordnung nicht erlassen werde.