Letztes Update:
20220126134203

13:11
26.01.2022
Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte in Baden-Württemberg werden von Freitag an aufgehoben. Da dann in dem Land wieder die sogenannte normale Alarmstufe gelte, fielen die Sperren zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr morgens weg, sagt ein Regierungssprecher in Stuttgart. Zuerst hatte die "Schwäbische Zeitung" darüber berichtet.
Menschen, die weder geimpft noch genesen sind, durften bisher in der Alarmstufe II nur aus zwingenden Gründen nachts das Haus verlassen. Die Ausgangsbeschränkung galt in Kreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von mindestens 500. Dieser Grenzwert ist in allen 44 Kreisen im Land überschritten.Mit der neuen Corona-Verordnung soll auch die Regel in der Alarmstufe II angepasst werden. 

12:53
26.01.2022
Die Hamburger Behörde für Kultur und Medien wehrt sich gegen die Schelte aus dem Sport wegen unterschiedlicher Regelungen bei der Zulassung von Zuschauern. Als Zielscheibe für Ungleichbehandlung ist in jüngster Zeit bundesweit die Elbphilharmonie genannt worden, wo 2000 Besucher zugelassen sind, diese Zahl freiwillig aber nicht ausgeschöpft wird. 
"Man kann die Unzufriedenheit im Sport verstehen", sagt Pressesprecher Enno Isermann vor der Hamburger Kulturbehörde. "

Elbphilharmonie. Foto: Marcus Brandt/dpa

12:03
26.01.2022
Angesichts der raschen Ausbreitung der Omikron-Variante von Sars-CoV-2 und neuer Höchstwerte bei den Neuinfektionen hat Südkorea die Quarantäne- und Isolationsregeln vereinfacht. Die Zahl der Neuinfektionen binnen 24 Stunden überstieg im Land zum ersten Mal seit Beginn der Corona-Pandemie die Schwelle von 10.000. Wie die Gesundheitsbehörden am Mittwoch mitteilen, wurden am Dienstag 13.012 Infektionen nachgewiesen. Der Tageswert war mehr als doppelt so hoch wie noch eine Woche zuvor. Die Gesamtzahl belief sich auf knapp 763.000.
Im Rahmen der neuen Pandemieregeln wurde die Quarantänezeit für vollständig geimpfte Personen, die sich dennoch infiziert haben, von zehn auf sieben Tage verkürzt. Geimpfte Personen, die in engem Kontakt mit Infizierten gekommen sind, müssen sich nicht mehr in Selbstisolation begeben, sondern unterliegen der passiven Überwachung. Sie müssen die Behörden täglich über ihren Gesundheitszustand informieren.