UPDATE | Das Land Baden-Württemberg will schon nächste Woche das reguläre Stufensystem der Corona-Beschränkungen wieder in Kraft setzen. Die grün-schwarze Landesregierung reagiert damit auch auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs, das das Einfrieren der Alarmstufe II mit harten Einschränkungen für Ungeimpfte für teilweise rechtswidrig erklärt hat. Das Land wolle aber das Bund-Länder-Treffen am Montag abwarten, um die Beschlüsse in die neue Verordnung einarbeiten zu können, teilt das Staatsministerium in Stuttgart mit.
Voraussichtlich gilt dann nur noch die zweithöchste Stufe, die normale Alarmstufe, die mit einigen Lockerungen verbunden wäre. Die grün-schwarze Landesregierung hatte aus Sorge um die Omikron-Variante die Alarmstufe II in der Corona-Verordnung beibehalten und damit die Grenzwerte für die Belastung der Krankenhäuser bis Ende Januar außer Kraft gesetzt. Das Verwaltungsgericht erklärte nun, dass eine Vorschrift, die unabhängig von der Hospitalisierungsinzidenz weitreichende Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte vorsehe, nicht im Einklang mit den Vorgaben aus dem Infektionsschutzgesetz des Bundes stehe.