Der Genesenenstatus ist auf drei Monaten verkürzt worden - das Bundesgesundheitsministerium begründet dies mit der neuen Virusvariante Omikron. Diese Festlegung des Robert Koch-Instituts (RKI) sei aus wissenschaftlicher Sicht erfolgt, so ein Ministeriumssprecher. Hintergrund sei, dass aufgrund der vorherrschenden Omikron-Variante ein sehr viel größeres Risiko bestehe, nach dieser Zeit zu erkranken oder Überträger zu sein. Die vorherige Zeitspanne von sechs Monaten habe gegolten, so lange man mit der vorherrschenden Delta-Variante umgehen musste.
Die neue Vorgabe knüpft an eine vom Bundesrat besiegelte Verordnung an und gilt seit vergangenen Samstag. Demnach müssen Genesenennachweise Kriterien entsprechen, die das RKI auf einer Internetseite bekannt macht. Dazu gehört: "Das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen". Und: "Das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen." Das RKI erläutert: "Diese Vorgaben werden regelmäßig überprüft und können sich gemäß Stand der Wissenschaft ändern."