Letztes Update:
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Foto: Federico Gambarini/dpa

21:02
11.01.2022
Für Schleswig-Holstein hat die Landesregierung in Kiel erneut schärfere Corona-Regeln  beschlossen. Ab Mittwoch greift beim Sport drinnen und beim Restaurantbesuch die 2G-plus-Regel, wie aus der neuen Corona-Landesverordnung hervorgeht. Damit haben nur Geimpfte und Genesene mit frischem negativem Test oder Auffrischungsimpfung Zutritt. Während Gaststätten von 23.00 bis 5.00 Uhr dichtmachen sollen, müssen Diskotheken vorerst ganz schließen.
Bei Veranstaltungen drinnen gilt künftig grundsätzlich Maskenpflicht, bei Sitzveranstaltungen im Theater, im Kino oder bei Konzerten sind nur 500 Menschen erlaubt. Eine Testpflicht gilt ab 17. Januar für immunisierte Mitarbeitende in Kitas ohne Auffrischungsimpfung. Für Chöre gilt künftig beim Singen Maskenpflicht, das Spielen von Blasinstrumenten drinnen ist vorerst nicht mehr erlaubt. Auch an der Kasse im Supermarkt gilt künftig Maskenpflicht.

20:27
11.01.2022
Doppelt geimpft oder genesen reicht ab jetzt auch im Bundestag nicht mehr aus. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) setzt an diesem Mittwoch eine neue Allgemeinverfügung mit 2G-plus-Regeln für das Parlament in Kraft - "angesichts der Infektionsgefahren durch die hochansteckende Omikron-Variante" und in Absprache mit den Fraktionen, wie der Bundestag mitteilte. 
Für die 736 Bundestagsabgeordneten, ihre Mitarbeiter und andere Beschäftigte des Parlaments bedeuten die neuen Regeln konkret: Wer nur doppelt geimpft oder genesen ist, braucht einen zusätzlichen negativen Test für den Zutritt zum Plenarsaal oder zu Ausschusssitzungen. Geboosterte oder Genesene mit doppelter Impfung brauchen diesen nicht.