Ab sofort können
Unternehmen die neue Überbrückungshilfe IV zum Ausgleich für Belastungen durch die Corona-Krise erhalten. Auf der Internetplattform
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können Steuerberater nun
bis Ende April Anträge für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen, wie das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin mitteilt. Die
Förderbedingungen haben sich nach Angaben des Ministeriums im Vergleich zum vergangenen Jahr
kaum verändert.
Bereits in den nächsten Wochen würden die ersten Abschlagszahlungen ausgezahlt, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) der
Deutschen Presse-Agentur. "Die rasante Ausbreitung der Omikron-Variante fordert uns allen abermals Einschränkungen ab."