Im
Saarland müssen die
Ausgangsbeschränkungen nach einer
Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs sofort gelockert werden. Es gebe "
aktuell keine belastbaren Gründe für die uneingeschränkte
Fortdauer der strengen saarländischen Regelung
des Verbots des Verlassens der Wohnung" mehr, entschieden die Verfassungsrichter. Wenige
Stunden zuvor hatte die saarländische Landesregierung angekündigt, die
Ausgangsbeschränkung solle
vom 4. Mai an gelockert werden. Eine Sprecherin des Gerichtes sagt am Abend,
der Beschluss der Verfassungsrichter gelte ab sofort.