Ein
Fitnessstudio-Betreiber aus Baden-Württemberg ist mit einem Eilantrag
beim Bundesverfassungsgericht gegen die aktuelle
Zwangsschließung gescheitert. Die Karlsruher Richter sehen zwar einen "schwerwiegenden und teilweise irreversiblen
Eingriff"
in die Berufsfreiheit "mit erheblich nachteiligen
wirtschaftlichen Folgen".
In Anbetracht der Gefahren für Leib und Leben müssten diese Interessen aber derzeit zurücktreten, heißt es in der Entscheidung.
In Baden-Württemberg ist der Betrieb von Fitnessstudios für den Publikumsverkehr
bis 3. Mai untersagt. Ähnliche Regelungen gelten in den anderen Ländern. Der
Kläger wollte erreichen, dass
die Vorschrift bis zu einer Entscheidung über seine Verfassungsbeschwerde
außer Vollzug gesetzt wird. Die Regelung habe die Einnahmen einbrechen lassen. Das Studio sei in seiner Existenz gefährdet und insolvenzbedroht.