Die Schulpflicht für Viertklässler in Hessen wird in der Pandemie vorläufig außer Kraft gesetzt. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof in Kassel hervor. Damit gaben die Richter dem Eilantrag einer Schülerin aus Frankfurt Recht, die sich gegen eine Landesverordnung richtete.
Die Viertklässler würden im Vergleich zu Schülern, denen aus Gründen des Infektionsschutzes der Schulbesuch bis zum 3. Mai weiter untersagt werde, ohne hinreichenden Grund ungleich behandelt und in ihrem Grundrecht verletzt. Der Beschluss ist unanfechtbar. Die Entscheidung gilt für Schüler der 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen, der Sprachheilschulen und der Schulen mit Förderschwerpunkten.