Angesichts hoher Corona-Infektionszahlen hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Länder aufgefordert, die Schutzmaßnahmen nicht schon zum 20. März auslaufen zu lassen, sondern die Übergangsfrist bis 2. April zu nutzen. Anschließend könnten sie auf die geplanten Regelungen für Regionen mit hoher Inzidenz setzen. „Die Länder müssen es anpacken. Das haben jetzt einige Länder, zum Beispiel Brandenburg, auch getan. Die gehen nach vorne und sagen: Wir verlängern fast alles, was wir haben, und dann nehmen wir die neuen Hotspot-Regelungen“, sagte Lauterbach am Dienstag im ARD-„Morgenmagazin“.
Nach einem Entwurf der Ampel-Regierung soll nach dem 19. März eine Maskenpflicht nur noch in Pflegeheimen, Kliniken und im öffentlichem Nahverkehr sowie im Fernverkehr gelten. Sollte sich die Corona-Lage regional verschärfen, können die Länder demnach per Parlamentsbeschluss strengere Regeln einführen, wenn auch nicht mehr alle bisher verfügbaren. Am Mittwoch soll der Bundestag erstmals über einen von Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegten Entwurf für die neue Rechtsgrundlage beraten. Sie soll die auslaufende jetzige ersetzen.