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Gesundheitsminister wollen gestuftes Verfahren bei Pflege-Impfpflicht

20:17
14.02.2022
Die Gesundheitsminister der Länder sind sich nach Angaben ihrer Vorsitzenden weitgehend einig, die Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal ausgewogen und in einem gestuften Verfahren umzusetzen. Auch wenn noch viele Fragen offen seien, solle das Gesetz vollzogen und umgesetzt werden, sagte Petra Grimm-Benne (SPD) am Montag in Magdeburg. Es gebe eine große Einigkeit in den Ländern über ein gestuftes Verfahren ab Mitte März. Ein Beschluss zu dem Thema wurde allerdings nicht gefasst.

Binnen 14 Tagen sollten die betroffenen Beschäftigten einen Impfnachweis vorweisen, sagte Grimm-Benne. Alle die, die sich noch impfen lassen wollen oder beispielsweise erst eine Impfung haben, sollten weiterarbeiten dürfen. Es solle auch unterschieden werden zwischen Arbeitnehmern, die direkt an Patienten arbeiten, und solchen, die andere Tätigkeiten ausüben.

Wenn die Arbeitgeber oder Gesundheitsämter die Gefährdung der Versorgung annähmen, solle es möglich sein, dass ein nicht geimpfter Arbeitnehmer für eine Übergangszeit weiterbeschäftigt werden darf, erklärte Grimm-Benne, die Gesundheitsministerin in Sachsen-Anhalt ist. Dann sollten Auflagen wie eine tägliche Testung oder Arbeit im Vollschutz greifen, auch der Wechsel an einen anderen Arbeitsplatz sei möglich.

„Das sind aber alles Einzelfallentscheidungen. Wir sind der Auffassung, es gehört ein geordnetes Anhörungsverfahren dazu“, sagte Grimm-Benne. Das brauche Zeit. Es gelte der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. „Aber: Wir sagen, wenn alle Punkte geklärt sind, dann muss man auch irgendwann mal über ein Betretungsverbot sprechen, wenn keine anderen Gründe vorliegen.“

Die Impfpflicht gilt ab dem 15. März für Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken, aber zum Beispiel auch in Arztpraxen und bei ambulanten Diensten, für Hebammen, Physiotherapeuten und Masseure. Die Gesundheitsämter sollen letztlich über eventuelle Betretungsverbote entscheiden. Über die Umsetzung hatte es jüngst heftige Diskussionen gegeben.

Michael Rabba

916 neue Infektionen im Land Bremen - auch Bremerhaven wechselt ab Mittwoch in Warnstufe 3

15:57
14.02.2022
Im Land Bremen gibt es 916 neue Corona-Infektionen - 725 in Bremen und 191 in Bremerhaven. Das teilt das Gesundheitsressort mit. Die Zahl der insgesamt bestätigten Fälle erhöht sich damit auf 104.690.
In der Stadtgemeinde Bremen sind drei weitere Menschen an oder in Folge einer Covid-19-Infektion verstorben. Die Zahl der insgesamt Verstorbenen erhöht sich damit auf 512. In Bremerhaven sind es bisher 145 Verstorbene.
Die Inzidenz in Bremen beträgt 909,6 und in Bremerhaven 1792,9. 
Die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz in Bremen lag "wegen Corona" bei 3,88 und "mit Corona" bei 7,59. Hier gilt aktuell die Corona-Warnstufe 3. 
In Bremerhaven beträgt die Hospitalisierungsinzidenz "wegen Corona" 4,40 und "mit Corona" 29,06. Dort gilt aktuell die Corona-Warnstufe 4. Auch Bremerhaven wechselt aber ab Mittwoch, 16. Februar, in die Warnstufe 3, wie die Stadt am Montag mitteilte. Damit gilt ab dann auch in der Seestadt die 2G-Regel (Geimpft oder Genesen) für körpernahe Dienstleistungen wie Friseure ebenso wie für die Gastronomie. 

 

Michael Rabba