Durch unrechtmäßig erhaltene Corona-Hilfen ist in Niedersachsen bislang ein Schaden in zweistelliger Millionenhöhe entstanden. Bei den bis Ende Dezember aufgenommenen Ermittlungsverfahren habe sich seit Beginn der Hilfsprogramme eine vorläufige Schadenssumme von rund 15,9 Millionen Euro ergeben, teilte das Justizministerium mit. Insgesamt führten die Staatsanwaltschaften in Niedersachsen zu Ende des vergangenen Jahres 1774 Ermittlungsverfahren.
Knapp 1,4 Millionen Euro hätten von den Strafverfolgern vorläufig gesichert werden können. Bei den meisten Verfahren handele es sich um Corona-Soforthilfen, hieß es. Es gebe allerdings auch Ermittlungsverfahren etwa wegen Schnellkrediten und Überbrückungshilfen. Bislang sind nach Angaben des Ministeriums von den Staatsanwaltschaften landesweit 631 Strafbefehle beantragt worden. 373 Fälle sind demnach rechtskräftig abgeschlossen.