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Hamburg verzichtet auf Erhebung persönlicher Kontaktdaten

19:32
01.02.2022
Hamburg will künftig auf die Erhebung persönlicher Daten zur Kontaktnachverfolgung bei Corona-Infektionen verzichten. Das habe der Senat am Dienstag beschlossen, sagte Senatssprecher Marcel Schweitzer. Eine entsprechende Anpassung der Corona-Eindämmungsverordnung werde in den kommenden Tagen vorgenommen, so dass ab Samstag die Pflicht zur Erhebung persönlicher Daten beispielsweise beim Besuch von Veranstaltungen, in Einrichtungen und Restaurants entfalle - und damit auch die zur Nutzung der Luca-App.

Durch die in Hamburg geltende 2G-plus-Regel, laut der nur Geimpfte und Genesene mit einem zusätzlichen negativen Test Zugang zu weiten Teilen des öffentlichen Lebens haben, gebe es bereits umfangreiche Zutrittskontrollen. Dadurch sei ein ausreichender Infektionsschutz gewährleistet. Der Wegfall der Pflicht zur Datenerhebung sei eine wesentliche Erleichterung, „insbesondere für die Betriebe, aber eben auch für die Kontrolle durch die Polizei“, sagte Schweitzer.

Allerdings entfalle diese Pflicht nur „bis auf weiteres“, weil nicht ausgeschlossen werden könne, dass man bei veränderter Lage in der Pandemie noch einmal auf diese Maßnahme zurückgreifen müsse. Das gelte auch für die Berechtigung zur Nutzung des Luca-App-Systems. „Wir schaffen es nicht einfach ab. Wir wissen nicht, ob wir es nicht kurzfristig noch einmal brauchen können.“

Michael Rabba

Anspruch auf PCR-Nachtestung bei Positiv-Test könnte wegfallen

18:09
01.02.2022
Der Anspruch auf einen PCR-Bestätigungstest nach einem positiven Corona-Schnelltest könnte künftig zumindest vorübergehend wegfallen. „Eine regelhafte bestätigende PCR-Testung“ werde „zunächst ausgesetzt“, heißt es in einem Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für eine Änderung der Corona-Testverordnung, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Das Nachrichtenportal „The Pioneer“ hatte zuerst darüber berichtet.

Ob es genauso kommt ist noch unklar. Das Ministerium äußerte sich auf Nachfrage nicht näher zum konkreten Stand der Planungen bei PCR-Tests und verwies darauf, dass die Testverordnung momentan weiterhin in der Abstimmung sei.

Wegen der hohen Infektionszahlen und begrenzter Laborkapazitäten hatten sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und die Gesundheitsminister der Bundesländer im Januar für eine Priorisierung bei PCR-Tests ausgesprochen. Bund und Länder hatten bei ihrem letzten Corona-Krisengespräch vor gut einer Woche eine entsprechende Überarbeitung der Testverordnung durch das Gesundheitsministerium vereinbart.

Nach der momentan noch gültigen Verordnung besteht nach einem positiven Selbsttest oder einem positiven Schnelltest an einer Teststation Anspruch auf einen PCR-Test zur Überprüfung. Dem Entwurf zufolge könnte die Testverordnung so geändert werden, dass dieser Anspruch zunächst entfällt, aber jederzeit wieder in Kraft gesetzt werden kann, wenn das Gesundheitsministerium auf seiner Internetseite explizit eine Empfehlung für eine PCR-Nachtestung ausspricht.

Bereits ein früherer Entwurf des Ministeriums sah außerdem vor, dass Labore künftig vorrangig Proben von Beschäftigten in Kliniken, aus der Pflege und in Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung untersuchen sollen. Im neuen Entwurf wurden nun auch Arztpraxen und Risikogruppen mitaufgenommen. Der Nachweis soll beim Test erfolgen, die Teststelle vermerkt das entsprechend und im Labor wird die Probe bevorzugt untersucht. Das würde bedeuten, auch für andere Personengruppen gibt es weiterhin PCR-Tests, bis zur Übermittlung des Testergebnisses könnte aber mehr Zeit vergehen.

Michael Rabba