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20220125211324

Oberverwaltungsgericht kippt 2G-Regelung für Outdoor-Sportler

15:42
25.01.2022
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat die 2G-Regelung für die Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel in Niedersachsen außer Vollzug gesetzt. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, gab der 14. Senat einem Eilantrag einer Golfspielerin statt, die nicht geimpft oder genesen ist. Die Regelung in der Corona-Verordnung sei mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar. Der Beschluss ist unanfechtbar. Zwar ist damit die Regelung für Mannschaftssportarten auch aufgehoben, sie könne aber verordnet werden, entschieden die Richter.

Die umfassende Untersagung der Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel durch Menschen, die nicht über einen Impf- oder einen Genesenennachweis verfügen, erweise sich als unangemessen und verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigter Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit. Bei der Sportausübung mit einer Vielzahl sich körperlich anstrengender Personen in geschlossenen Räumen besteht laut Gericht ein signifikant erhöhtes Infektionsrisiko, das eine Zutrittsbeschränkung auf geimpfte und genesene Personen rechtfertige.

Bei der Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel sei ein derart signifikant erhöhtes Infektionsrisiko nicht in jedem Fall auszumachen. Ohne Zweifel bestehe es dort, wo Mannschaftssport betrieben wird, die die Einhaltung eines Abstandsgebots oder einer Maskenpflicht nicht erwarten lasse - zum Beispiel Fußball, Basketball. Bei der Ausübung von Individualsport unter freiem Himmel (Leichtathletik, Tennis, Golf) liegt aus Sicht des OVG ein erhöhtes Infektionsrisiko hingegen fern.

Michael Rabba

Bremen investiert 55 Millionen Euro in Krankenhausinfrastruktur

14:15
25.01.2022
Die Krankenhäsuer in Bremen und Bremerhaven sollen krisenfester werden. Das hat der Bremer Senat am Dienstag beschlossen. Konkret sollen die Einrichtungen baulich verändert werden, um krisenfest als Daseinsvorsorgen funktionieren zu können. "Gute und krisenfeste Krankenhausstrukturen sind von erheblicher Bedeutung für alle Patientinnen und Patienten sowie für die Beschäftigten in den Krankenhäusern", sagte Claudia Bernhard (Linke), Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.

Zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie werden in den kommenden zwei Jahren 55 Millionen Euro aus Haushaltsmitteln des Bremen-Fonds bereitgestellt. Durch flexible bauliche und organisatorische Maßnahmen werden die Krankenhäuser auf eine erneute pandemische Lage vorbereitet. Die Maßnahmen sollen die Kliniken im Land Bremen in die Lage versetzen, besser und flexibler auf pandemische Ereignisse reagieren zu können. Um das zu erreichen werden vier Ziele angestrebt: 
  1. Etablierung von getrennten Versorgungsstrukturen und -einheiten für infektiöse, Verdachts- und nicht infektiöse Patientinnen und Patienten.
  2. Etablierung von technischen Voraussetzungen für den Infektionsschutz, insbesondere durch Vor- oder Aufrüstung von (Vor-)Räumen mittels Schleusen sowie Vor- oder Aufrüstung von geeigneter Belüftungstechnik in den Räumlichkeiten.
  3. Ausbau des Anteils von Einzelzimmern, um Kapazitätsengpässe aufgrund der Notwendigkeit von Absonderungen vermeiden zu können. 
  4. Etablierung von getrennten Logistikstrukturen durch Überprüfung der Größe kranken-hausspezifischer Lagerstrukturen, der Schaffung/Etablierung von getrennten Ver- und Entsorgungswegen für Infektions- und Nicht-Infektionsbereiche, der Schaffung/Etablierung von getrennten Zu- und Abfahrten für Versorgungs- und Entsorgungsfahr-zeuge sowie die Trennung von Aufzugsgruppen für infektiöse, Verdachts- und nicht-infektiöse Patientinnen und Patienten.

Jan-Felix Jasch