Letztes Update:
20220118211523

1522 neue Corona-Infektionen im Land Bremen

16:43
18.01.2022
Im Land Bremen gibt es 1522 neue Corona-Infektionen - 1302 in Bremen und 220 in Bremerhaven. In Bremen ist ein weiterer Mensch an oder in Folge einer Covid-19-Infektion verstorben, die Zahl der Verstorbenen erhöht sich damit auf 475 in Bremen, in Bremerhaven sind es bislang 142 Verstorbene. 
Die Inzidenz in Bremen beträgt 1353,9 und in Bremerhaven 964,3. 
Die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz in Bremen beträgt 13,77, hier gilt die Corona-Warnstufe 4. In Bremerhaven beträgt diese Inzidenz 9,69, dort gilt die Warnstufe 3. 

Michael Rabba

30. Corona-Verordnung in Bremen bringt Änderungen bei 2G-Plus-Regel

16:10
18.01.2022
Der Bremer Senat hat am Dienstag die 30. Corona-Verordnung beschlossen. Darin enthalten sind unter anderem Änderungen im Bereich der Maskenpflicht. Weiter beschlossen wurde,  dass die 2G-Plus-Regel künftig  in Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen unabhängig von der Warnstufe im Bundesland Bremen bis zum 13. Februar 2022 gilt. Bisher war die 2G-Plus-Regel an die Warnstufe 4 gekoppelt und es gab keine zeitliche Begrenzung. Der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss der Bremischen Bürgerschaft muss der neuen Verordnung noch zustimmen.

Mit der 30. Corona-Verordnung bleiben die bisherigen Regelungen bestehen.
Zusätzlich treten folgende Änderungen in Kraft:
• Personen ab 6 Jahren müssen im ÖPNV, im Einzelhandel oder bei Veranstaltungen eine OP-Maske, eine Maske der Standards "KN95/N95", "FFP2" oder eines gleichwertigen Schutzniveaus (medizinische Gesichtsmaske) tragen. Ab 16 Jahren gilt eine FFP2-Maske als verpflichtend. 
• Ab der Warnstufe 2 müssen alle Bremerinnen und Bremer in den oben genannten Einrichtungen eine FFP2 oder KN95/N95-Maske tragen. Schülerinnen und Schüler sind in Schulen ausgenommen.
• Unabhängig von der Warnstufe gilt bis zum 13. Februar 2022 die 2G-Plus-Regel in Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen.
• Kinder dürfen in Kindertagesstätten nur dann betreut werden, wenn sie mindestens drei Mal pro Woche getestet werden. Die Testung kann zuhause oder in den jeweiligen Einrichtungen erfolgen.
Der Senat weist zudem hin auf die seit Dienstag, 18. Januar, von der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundesregierung beschlossenen neuen Regelungen zu Isolation und Quarantäne:
• Alle Infizierten müssen für zehn Tage in Isolation. Die Isolation kann frühestens nach sieben Tagen mit einem negativen Test beendet werden.
• Alle Kontaktpersonen müssen für zehn Tage in Quarantäne. Die Quarantäne kann frühestens nach sieben Tagen mit einem negativen Test beendet werden. Ausnahmen gelten für Kontaktpersonen in Kindertagesstätten. Außerdem gelten Ausnahmen für Personen mit Auffrischungsimpfung, für Genesene und Geimpfte in den drei Monaten nach Impfung bzw. Genesung.

Michael Rabba

Niedersachsen: Testpflicht für Kinder soll ausgeweitet werden

15:26
18.01.2022
In Niedersachsen sollen sich künftig mehr Kinder als bislang regelmäßig auf das Coronavirus testen müssen. Die Landesregierung plant, die Testpflicht an den Schulen zum neuen Halbjahr im Februar auszuweiten. „Eine Ausnahme gäbe es dann nur noch für bereits geboosterte Kinder und Jugendliche“, erklärte eine Regierungssprecherin am Dienstag. Bisher sind die Tests für geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler freiwillig.

Für Kindergartenkinder ab drei Jahren soll nach Vorstellung des Kultusministers künftig ebenfalls eine Testpflicht gelten. „Ich unterstütze den Weg zu einer Testpflicht in den Kitas“, sagte der SPD-Politiker Grant Hendrik Tonne. Derzeit werde die Logistik geplant, damit die Tests verlässlich zur Verfügung stehen. Daneben gelte es, die Abstimmung innerhalb der Landesregierung zu dem Thema zu beenden. „Sobald beides steht, wird die Testpflicht scharfgestellt. Auf einen Zeitpunkt legen wir uns heute nicht verbindlich fest, streben aber eine zügige Umsetzung bis zirka Mitte Februar an“, erklärte der Minister.

Die Grünen und die Gewerkschaft Verdi hatten zuvor erneut auf die Einführung einer Testpflicht an den Kitas gedrungen. So hatte Verdi erklärt, verpflichtende Corona-Tests schützten die Beschäftigten und Kinder, aber auch deren Eltern. Für die Kinder im Vorschulalter sollen nun vor allem Lolli-Tests beschafft werden. Für Krippenkinder unter drei Jahren stellt das Land dagegen bisher überhaupt keine Corona-Tests zur Verfügung, auch nicht zur freiwilligen Verwendung.

Jugendliche müssen sich derweil darauf einstellen, dass auch für sie demnächst die 2G- und 3G-Regeln gelten. Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) hatte schon vergangene Woche angekündigt, dass die Ausnahme für Minderjährige Anfang Februar angepasst werden solle. Ab welchem Alter der Impfstatus dann berücksichtigt wird, war am Dienstag allerdings immer noch unklar. Die Meinungsbildung der Regierung in dieser Frage sei noch nicht abgeschlossen, sagte der Leiter des Corona-Krisenstabs, Heiger Scholz.

Michael Rabba