Der Bremer Senat hat am Dienstag die 30. Corona-Verordnung beschlossen. Darin enthalten sind unter anderem Änderungen im Bereich der Maskenpflicht. Weiter beschlossen wurde, dass die
2G-Plus-Regel künftig in Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen unabhängig von der Warnstufe im Bundesland Bremen bis zum 13. Februar 2022 gilt. Bisher war die 2G-Plus-Regel an die Warnstufe 4 gekoppelt und es gab keine zeitliche Begrenzung. Der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss der Bremischen Bürgerschaft muss der neuen Verordnung noch zustimmen.
Mit der 30. Corona-Verordnung bleiben die bisherigen Regelungen bestehen.
Zusätzlich treten folgende Änderungen in Kraft:
• Personen ab 6 Jahren müssen im ÖPNV, im Einzelhandel oder bei Veranstaltungen eine OP-Maske, eine Maske der Standards "KN95/N95", "FFP2"
oder eines gleichwertigen Schutzniveaus (medizinische Gesichtsmaske) tragen. Ab 16 Jahren gilt eine FFP2-Maske als verpflichtend.
• Ab der Warnstufe 2 müssen alle Bremerinnen und Bremer in den oben genannten Einrichtungen eine FFP2 oder KN95/N95-Maske tragen. Schülerinnen und Schüler sind in Schulen ausgenommen.
• Unabhängig von der Warnstufe gilt bis zum 13. Februar 2022 die 2G-Plus-Regel in Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen.
• Kinder dürfen in Kindertagesstätten nur dann betreut werden, wenn sie mindestens drei Mal pro Woche getestet werden. Die Testung kann zuhause oder in den jeweiligen Einrichtungen erfolgen.
Der Senat weist zudem hin auf die seit Dienstag, 18. Januar, von der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundesregierung beschlossenen neuen Regelungen zu Isolation und Quarantäne:
• Alle Infizierten müssen für zehn Tage in Isolation. Die Isolation kann frühestens nach sieben Tagen mit einem negativen Test beendet werden.
• Alle Kontaktpersonen müssen für zehn Tage in Quarantäne. Die Quarantäne kann frühestens nach sieben Tagen mit einem negativen Test beendet werden. Ausnahmen gelten für Kontaktpersonen in Kindertagesstätten. Außerdem gelten Ausnahmen für Personen mit Auffrischungsimpfung, für Genesene und Geimpfte in den drei Monaten nach Impfung bzw. Genesung.
Michael Rabba