Letztes Update:
20220116191302

Regierung: Querdenker schicken Drohschreiben an Schulen

11:14
16.01.2022
Querdenker, Reichsbürger und sogenannte Selbstverwalter haben nach Angaben der Bundesregierung mit Aktionen vor Schulen und auch mit Drohschreiben gegen die geltenden Corona-Maßnahmen mobil gemacht. Der Bundesregierung sei bekannt, dass Gegner der Maßnahmen und der Impfkampagne in einzelnen Fällen vor Schulgebäuden demonstrierten und „dabei zuweilen auch das Zwiegespräch mit Schülern suchten“. Das ergab sich aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linken, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. „Hierbei handelte es sich zum Teil auch um führende Personen der "Querdenken-Bewegung"“, schreibt das Ministerium weiter.

Zudem berichtet die Regierung von Briefen, E-Mails und Drohschreiben, die Reichsbürger und sogenannte Selbstverwalter an Schulen, Behörden, Lehrerkollegien und Kitas gesendet haben. In manchen Schreiben werden demnach „pseudojuristische Argumente“ angeführt, die den Corona- oder Masken-Verordnungen ihre Rechtsgültigkeit absprechen. Reichsbürger und Selbstverwalter erkennen die Bundesrepublik Deutschland und ihr Rechtssystem nicht an.

Ob es im Zusammenhang mit den genannten Aktionen auch zu Straftaten kam, dazu habe das Innenministerium „keine Erkenntnisse“.

Jan-Felix Jasch

Mindestens 40.000 Ordnungswidrigkeiten wegen Corona-Verstößen

09:56
16.01.2022
Mindestens 40.000 Ordnungswidrigkeiten gegen Corona-Maßnahmen hat es in Niedersachsen seit Beginn der Pandemie gegeben. Wie das Innenministerium in Hannover  mitteilte, beziehe sich die Zahl auf den Zeitraum von Anfang April 2020 bis Anfang Januar dieses Jahres.

Um was für Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten es sich dabei handelt, ist den Angaben zufolge unklar. Verstöße gegen die Corona-Verordnung, wie etwa das Missachten der Maskenpflicht oder der Abstandsregelung, sind in der Regel Ordnungswidrigkeiten. Bei Verstoß gegen die Corona-Verordnung können Bußgelder bis zu 25.000 Euro anfallen.

Das Innenministerium wies darauf hin, dass die Polizeibehörden entsprechende Verstöße und Daten unterschiedlich erfassen und weiterleiten. Somit sei es schwierig, valide Daten zu den Verstößen zu erhalten. Die Polizei erfasse nicht diejenigen Verfahren, die durch Ordnungsämter oder Gesundheitsbehörden unmittelbar eingeleitet wurden. Einige Dienststellen leiteten etwa entsprechende Vergehen mit einer Sammelanzeige direkt an das zuständige Gesundheitsamt weiter und nicht in ein polizeiliches Bearbeitungssystem. Somit dürfte die tatsächliche Zahl der Verstöße noch höher liegen.

Jan-Felix Jasch