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442 neue Infektionen und vier weitere Verstorbene in Bremen

15:30
22.12.2021
Im Land Bremen gibt es 442 neue Corona-Infektionen - 412 in Bremen und 30 in Bremerhaven. Wie das Gesundheitsressort mitteilt, steigt die Zahl der insgesamt bestätigten Fälle damit auf 36.751 in Bremen und 8521 in Bremerhaven. 
Vier weitere Menschen sind an oder in Folge einer Covid-19-Infektion verstorben - drei davon in Bremen. Die Zahl der insgesamt Verstorbenen steigt damit auf 445 in Bremen und 132 in Bremerhaven. 
Die Inzidenz in Bremen beträgt 322,6 und in Bremerhaven 166.4. 
Die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz in Bremen beträgt 6,88, hier gilt die Corona-Warnstufe 2. 70 Covid-19-Patienten werden stationär behandelt, 21 davon auf Intensivstationen, von denen 13 beatmet werden. 
In Bremerhaven beträgt die Hospitalisierungsinzidenz 5,28, hier gilt aktuell die Warnstufe 3. Stationär versorgt werden 19 Patienten, sechs davon auf Intensivstationen, die alle beatmet werden. 

Michael Rabba

Senat beschließt Anpassung der Bremer Corona-Verordnung

14:46
22.12.2021
Der Bremer Senat hat am Mittwoch die Anpassung der Bremer Corona-Verordnung an die Beschlüsse des Bund-Länder-Gipfels von Dienstag beschlossen. Auch der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss der Bürgerschaft hat den Änderungen bereits zugestimmt, teilt die Senatspressestelle mit. Damit können die neuen Regeln in Kraft treten. 
Ab dem 24. Dezember 2021 gilt:
• Clubs, Diskotheken und Festhallen müssen schließen
• Großveranstaltungen dürfen in geschlossenen Räumen mit bis zu 5.000 Personen stattfinden, unter freiem Himmel mit bis zu 15.000 Personen. Überregionale Großveranstaltungen dürfen nicht vor Publikum stattfinden
Ab dem 28. Dezember 2021 gilt:
• Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei Großveranstaltungen
• An privaten Feiern und Zusammenkünften dürfen maximal zehn Personen teilnehmen. Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren. Für Ungeimpfte gilt weiterhin, dass sie sich bei privaten Zusammenkünften nur mit dem eigenen Hausstand und zwei weiteren Personen eines anderen Hausstandes treffen dürfen.
Ab dem 1. Januar 2022 gilt:
• FFP2-Maskenpflicht für alle ab 16 Jahren im ÖPNV in den Warnstufen 2 und 3.
• Am 31.Dezember 2021 und am 1. Januar 2022 sind Versammlungen nach Artikel 8 Grundgesetz untersagt.

Michael Rabba

Rückzahlung von Corona-Soforthilfen: Habeck fordert Moratorium

14:42
22.12.2021
Bundeswirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck (Grüne) hat die Länder zu einem Moratorium bei der möglichen Rückzahlung von Corona-Soforthilfen durch Firmen aufgefordert. Das geht aus einem Brief Habecks an die Wirtschaftsminister der Länder hervor, welcher der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch vorlag. Zuerst hatte das „Handelsblatt“ darüber berichtet.

Bundesländer verlangen derzeit im Frühjahr 2020 ausgezahlte Corona-Soforthilfen zurück, wie die Zeitung nach einer Umfrage bei den für die Abwicklung zuständigen Wirtschaftsministerien und Förderbanken der Länder berichtet hatte. Insgesamt 287,8 Millionen Euro an Bundesmitteln sollten Kleinunternehmen und Selbstständige erstatten.

Habeck schreibt in dem Brief, die aktuelle coronabedingte Situation stelle insbesondere die vielen kleinen Unternehmen und Selbstständigen weiterhin vor große Herausforderungen. Zum Teil bestünden Sorgen und Ängste, die letztlich auch aus Unsicherheiten hinsichtlich möglicher Rückerstattungen von Soforthilfen resultierten, die zusätzlich noch auf sie zukommen könnten. Habeck spricht sich daher für einen zeitlichen Aufschub aus, um die Fortführung von Betrieben zu sichern.

Kurz nach Ausbruch der Pandemie hatte der Bund im März 2020 eine Soforthilfe auf den Weg gebracht, um die wirtschaftliche Existenz von Unternehmen zu sichern und akuten Liquiditätsengpässe zu überbrücken, Dabei ging es um einen einmaligen Zuschuss. Wichtigstes Kriseninstrument ist inzwischen die Überbrückungshilfe.

In seinem Brief verweist Habeck darauf, dass Bund und Länder bei der Soforthilfe vereinbart hätten, in stichprobenartigen Kontrollen zu prüfen, ob die Bundesmittel bestimmungsgemäß verwendet worden seien. Diese Prüfungen seien in mehreren Ländern erst vor wenigen Monaten angegangen worden. Habeck spricht sich nun bei möglichen Rückforderungen für „angemessene Fristen“ aus. Er verweist als Beispiel auf den von Nordrhein-Westfalen eingeräumten Rückzahlungstermin zum 31. Oktober 2022, der den Firmen ausreichend Planungssicherheit biete.

dpa