Letztes Update:
20211221195300

341 neue Corona-Infektionen und vier weitere Verstorbene in Bremen

15:46
21.12.2021
Im Land Bremen gibt es 341 neue Corona-Infektionen - 293 in Bremen und 48 in Bremerhaven. Die Zahl der insgesamt bestätigten Fälle steigt damit auf 44.830 - 36.339 in Bremen und 8491 in Bremerhaven. Wie das Gesundheitsressort weiter mitteilt, sind in Bremen weitere vier Menschen an oder in Folge einer Covid-19-Infektion gestorben. Die Zahl der Verstorbenen erhöht sich damit in Bremen auf 442. In Bremerhaven bleibt es unverändert bei 131 bislang Verstorbenen. Als genesen gelten 32.807 (+208) Personen in Bremen und 7802 (+47) in Bremerhaven. 
Die Inzidenz in Bremen beträgt 305,7 und in Bremerhaven 184,0. 
Die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz in Bremen beträgt 5,82, hier gilt die Corona-Warnstufe 2. 71 Covid-19-Patienten werden derzeit stationär versorgt, davon 23 auf Intensivstationen, von denen 14 beatmet werden. 
In Bremerhaven beträgt die Hospitalisierungsinzidenz 4,40, dort gilt die Warnstufe 3. 22 Corona-Patienten werden stationär behandelt, sieben auf Intensivstationen, von denen 6 beatmet werden.

Michael Rabba

Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigt verschärfte Corona-Maßnahmen

15:31
21.12.2021
Die angeordnete Schließung von Clubs und Diskotheken sowie weitere Einschränkungen über die Feiertage in Niedersachsen sind vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie angemessen. Diese Infektionsschutzmaßnahmen sind derzeit notwendig, wie das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg am Dienstag mitteilte. Eine entsprechende Klage eines Anwalts aus Hannover lehnte das Gericht ab (Az.: 13 MN 478/21).

Die Klage richtete sich nach Angaben eines Gerichtssprechers etwa gegen die von der Landesregierung angekündigte Schließung von Clubs und Diskotheken sowie den Einschränkungen bei Veranstaltungen. Die für die Feiertage verschärften Kontaktbeschränkungen waren demnach kein Gegenstand des Beschlusses.

Die niedersächsische Landesregierung hatte eine sogenannte Weihnachtsruhe auf den Weg gebracht. Clubs und Diskotheken müssen von Heiligabend bis zum 2. Januar schließen, Veranstaltungen mit mehr als 500 Menschen sind dann ebenfalls nicht erlaubt. In diesem Zeitraum dürfen sich drinnen maximal 25 Menschen treffen, das gilt auch für gegen das Coronavirus geimpfte oder von einer Covid-Infektion genesenen Menschen.

dpa

Hamburg: Kontaktbeschränkung, Sperrstunde und Tanzverbot ab Heiligabend

14:42
21.12.2021
Angesichts der sich rasch ausbreitenden Omikron-Variante werden in Hamburg die Corona-Regeln noch vor Weihnachten deutlich verschärft. Nach einem Beschluss des rot-grünen Senats sollen ab Heiligabend Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene, eine Sperrstunde für die Gastronomie, ein Tanzverbot sowie scharfe Regeln für Silvester gelten. Nur noch maximal zehn Geimpfte oder Genesene dürfen ab dem 24.12. privat zusammentreffen, sagte Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) am Dienstag nach der Sitzung. Ausgenommen von der Kontaktbeschränkung sind Kinder unter 14 Jahren.

Das Tanzverbot kommt faktisch einer Schließung von Clubs und Diskotheken gleich, für die dem Senat aber die rechtliche Grundlage fehlt. Für die Gastronomie wird es zudem eine Sperrstunde von 23.00 Uhr an geben. Eine Ausnahme ist für den Neujahrsmorgen geplant. Dann dürfen Kneipen, Gaststätten und Bars bis 1.00 Uhr geöffnet bleiben. Außerdem dürfen in gastronomischen Betrieben keine Stehplätze mehr angeboten werden.

Strategie sei es, „die Ausbreitung der Omikron-Variante zu verlangsamen (...), um mehr Zeit zu haben für die dann schützenden Booster-Impfungen“, sagte Tschentscher. Deshalb seien auch Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene nötig. Für Ungeimpfte gelten bereits schärfere Beschränkungen. Sie dürfen nur noch mit den Mitgliedern des eigenen Haushalts und maximal zwei Mitgliedern eines weiteren Haushalts zusammentreffen.

Zudem beschloss der Senat die bereits angekündigten Einschränkungen zu Silvester. So darf auf öffentlichem Grund kein Feuerwerk gezündet werden; auch darf man Böller, Raketen und andere Pyrotechnik nicht dabei haben. Außerdem gilt ein Ansammlungsverbot. Demnach dürfen sich in der Zeit zwischen 31. Dezember, 15.00 Uhr, und 1. Januar, 9.00 Uhr, nicht mehr als zehn Menschen im öffentlichen Raum treffen oder zusammenstehen.

dpa