Letztes Update:
20211125140036

Ärztekammer-Präsident: In Sachsen droht Triage

11:38
25.11.2021
Der Präsident der sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck, ist alarmiert: Schon nächste Woche könnte es so weit sein, dass Corona-Patienten im Freistaat wegen eines Mangels an Intensivbetten oder medizinischem Personal nicht mehr behandelt werden können. Dann könnte eine Triage notwendig werden, sagte er am Donnerstag auf Spiegel Online.

Laut Bodendieck sind Intensivstationen in Sachsen überlastet. Bisher sei es noch gelungen, Patientinnen und Patienten innerhalb des Bundeslandes auf kurzen Wegen zu verlegen. Dann bleibe noch die Hoffnung, dass Patienten in andere Bundesländer gebracht werden könnten.

Weil die Situation in den umliegenden Bundesländern aber auch dramatisch sei und der Zustand manches Patienten weite Wege nicht zulasse, müsse dann im Zweifel überlegt werden, bei wem der bessere Behandlungserfolg zu erwarten sei. "Der Patient, der nach der ärztlichen Einschätzung die schlechtere Überlebenschance hat, wird den Behandlungsplatz nicht bekommen." Das gelte nicht nur für Corona-Patienten - es gehe auch um Behandlungsmöglichkeiten etwa für Herzinfarkte, Schlaganfälle, Tumorerkrankungen und Unfälle.

Saskia Hassink

Zweiwöchiger Corona-Lockdown in der Slowakei

10:45
25.11.2021
In der Slowakei ist am Donnerstag ein landesweiter Corona-Lockdown in Kraft getreten. Die Vierparteien-Koalition in Bratislava hatte am Mittwoch beschlossen, für vorerst zwei Wochen alle Gastronomiebetriebe und jene Geschäfte zu schließen, die nicht für eine Grundversorgung mit Lebensmitteln und anderen unentbehrlichen Gütern benötigt werden.

Zugleich mit dem Lockdown beschloss die Regierung den sogenannten Notstand, der für 90 Tage gilt. Dieser ermöglicht es, die Bewegungsfreiheit der Bevölkerung einzuschränken. So gilt eine Ausgangssperre, von der es entgegen ursprünglichen Plänen keine Ausnahme für vollständig gegen Covid-19 geimpfte Menschen gibt. Erlaubt bleibt der Weg zur Arbeit. Von Montag an wird es aber eine Testpflicht am Arbeitsplatz geben.

Offen bleiben vorerst die Schulen unter der Bedingung regelmäßiger Corona-Tests. Der Notstand erlaubt den Behörden auch die Zwangsverpflichtung von Gesundheitspersonal ohne Rücksicht auf Arbeitsgesetze. So machen sich Ärzte strafbar, wenn sie in den überlasteten Krankenhäusern Überstunden verweigern oder es ablehnen, von einem Krankenhaus in ein anderes versetzt zu werden.

Saskia Hassink