In Niedersachsen dürfte ab dem kommenden Dienstag (23.11.) in weiten Teilen des öffentlichen Lebens die 2G-Regel gelten. Dies soll flächendeckend zum Beispiel für Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen sowie Bereiche der Gastronomie und bestimmte Dienstleistungen greifen. Im Kampf gegen die vierte Corona-Welle appelliert die Regierung an die Nachbarn in den anderen Ländern zudem, das überarbeitete Infektionsschutzgesetz mitzutragen.
Ministerpräsident Stephan Weil sagte nach den Beratungen von Bund und Ländern am Donnerstagabend, die vereinbarten Maßnahmen etwa zu einer Impfpflicht für Beschäftigte in Pflegeberufen oder zu schärferen Zutrittsregeln nur noch für Geimpfte und Genesene (2G) gäben ihm ein „gutes Gefühl“, dass die Wucht der Neuansteckungen doch noch begrenzt werden könne. Dafür müssten allerdings auch die vom Bundestag getroffenen Regelungen greifen können - sie kommen am Freitag in die Länderkammer, die Union hatte Widerstand angedroht.
Der SPD-Regierungschef aus Hannover betonte, es sei bei den Gesprächen mit den anderen Länderchefs und Angela Merkel (CDU) als geschäftsführender Kanzlerin einvernehmlich festgehalten worden, dass besonders verletzliche Gruppen wie Menschen in Pflegeheimen einen besseren Schutz bräuchten. „Zudem gibt es die klare Ansage, dass wir für eine Impfpflicht sind für Berufsgruppen, die in solchen Einrichtungen arbeiten“, sagte er. Hierzu habe Konsens geherrscht.