Folgende Regeln gelten:
- Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Öffentlichen Personenverkehr, in geschlossenen Räumen von Verkaufsstätten und bei Großveranstaltungen ab 5000 Personen.
- Keine Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen. Ein Hygiene- und Schutzkonzept muss vorgelegt werden.
- Für Großveranstaltungen ab 5000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer gilt die 3G-Regel mit den bekannten Schutzauflagen.
- Außerdem sollen die AHAL-Regeln angewendet werden. Dazu wird empfohlen einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten, Hygienemaßnahmen umzusetzen und regelmäßig zu lüften.