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20211111151450

Drosten: Keine Pandemie nur der Ungeimpften

15:14
11.11.2021
Der Berliner Virologe Christian Drosten hält es für falsch, wenn derzeit von einer „Pandemie der Ungeimpften“ gesprochen wird. „Wir haben eine Pandemie, zu der alle beitragen – auch die Geimpften, wenn auch etwas weniger“, sagte der Leiter der Virologie an der Berliner Charité der „Zeit“ (Donnerstag). „Die Delta-Variante hat leider die Eigenschaft, sich trotz der Impfung zu verbreiten.“ Schon nach zwei, drei Monaten beginne der Verbreitungsschutz der Impfung zu sinken. „Und wir haben ganz viele Menschen gerade in den relevanten Altersgruppen, die schon im Mai oder im Juni geimpft worden sind. Die verlieren jetzt allmählich ihren Verbreitungsschutz, und sie werden immer mehr.“

Aktuell könne möglicherweise noch eine „mit großem Elan“ durchgeführte Booster-Aktion, beginnend bei den Alten, beim Eindämmen der Pandemie helfen. „Damit würde man wahrscheinlich zumindest für die Dauer des Winters den Herdenschutz gewährleisten“, so Drosten. Besser wäre es demnach noch, wenn beides gelänge: boostern und Impflücken schließen. „Aber das ist Sache der Politik“, betonte der Virologe.

Daneben blieben nicht viele Möglichkeiten. Forderungen nach mehr Tests halte er für unrealistisch, sagte Drosten. Für einen spürbaren Testeffekt brauche man wieder zehn Millionen Tests pro Woche wie im Frühjahr. „Mangels Alternativen wird man wegen der Ungeimpften wieder in kontakteinschränkende Maßnahmen gehen müssen.“ Ob das rechtlich haltbar ist, wisse er nicht. Übrig bleibe dann ein 2G-Modell, also ein Lockdown für Ungeimpfte. „Ob das noch im November die Inzidenz senkt – ich habe da meine Zweifel.“

dpa

Impfpflicht in England - 50.000 Pflegern droht Jobverlust

13:48
11.11.2021
Zehntausende ungeimpfte Pflegekräfte dürfen seit Donnerstag nicht mehr in Heimen in England arbeiten. Die von der Regierung gesetzte Frist, sich vollständig gegen das Coronavirus impfen zu lassen, ist nun verstrichen. Schätzungen von britischen Medien zufolge haben mehr als 50.000 Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen bisher das Angebot nicht genutzt. Mehr als die Hälfte davon soll aber bisher zumindest eine Dosis erhalten haben. Einige Tausend haben Ausnahmen beantragt, weil sie sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen könnten. Die genauen, offiziellen Zahlen sollten am Nachmittag veröffentlicht werden.

Bis April müssen zudem Angestellte des Gesundheitsdiensts NHS in England nachweisen, dass sie vollständig geimpft sind.

Den ungeimpften Beschäftigten in Heimen droht der Verlust ihres Arbeitsplatzes. Sie können auch auf Stellen versetzt werden, bei denen sie keinen Kontakt zu Bewohnern haben. Wie die Zeitung „Guardian“ berichtete, spüren einige Heime aber bereits den Mangel an Pflegekräften. Zahlreiche Betten könnten nicht mehr betrieben werden. Verbände und Gewerkschaften forderten deshalb bis zuletzt, die Frist bis April zu verlängern.

Nach Angaben des National Care Forum haben im Durchschnitt bereits 3,5 Prozent der Beschäftigten wegen der Impfvorschrift gekündigt oder wurden entlassen. Diese Zahl werde noch weiter steigen, hieß es. Das Gesundheitsministerium betonte hingegen, die Pflicht habe die Zahl der Impfungen in die Höhe schnellen lassen - bei der Erstimpfung von 80 auf 94 Prozent der Beschäftigten in der Branche.

Saskia Hassink

Bundestag kommt bis Ende Januar unter 3G-Bedingungen zusammen

13:22
11.11.2021
Der Bundestag wird vorerst bis Ende Januar unter 3G-Bedingungen zusammenkommen. Das hat das Parlament am Donnerstag beschlossen - gegen die Stimmen der AfD. Zugang zum unteren Bereich des Plenarsaals haben damit nur noch Abgeordnete, die geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet sind, wie Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) erläuterte. Wer dies nicht nachweist, muss auf den Tribünen Platz nehmen. Auch die Maskenpflicht bleibt bestehen.

Die AfD hatte schon in der konstituierenden Sitzung des Bundestags im Oktober versucht, die 3G-Regelung zu kippen. Sie scheiterte jedoch am Widerstand der anderen Fraktionen. Bas wies jetzt auch darauf hin, dass Verstöße von Abgeordneten über das parlamentarische Ordnungsrecht geahndet werden können. Dieses sieht ein Ordnungsgeld von 1000 Euro und im Wiederholungsfall von 2000 Euro vor.

Saskia Hassink