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Spahn empfiehlt Auffrischimpfung: „Boostern“ für alle möglich

06:34
29.10.2021
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat erneut für eine Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus geworben. Empfohlen sei das für Menschen über 60 Jahren, sagte Spahn am Freitagmorgen. Seiner Meinung nach sollten die Bundesländer diese Menschen auch nochmal schriftlich einladen. Dafür wolle er nächste Woche bei der Gesundheitsministerkonferenz in Lindau werben.

Empfohlen werde eine Auffrischimpfung aber auch für Menschen, die pflegebedürftig seien oder bestimmte Vorerkrankungen hätten, die im Gesundheitswesen arbeiteten oder mit Astrazeneca oder Johnson & Johnson geimpft worden seien. Für alle anderen sei es aber auch möglich. „Wir haben Impfstoff mehr als genug“, sagte Spahn. Er hatte sich am Donnerstag selbst erneut impfen lassen.

Auf die Nachfrage, dass es mittlerweile wieder Alarmrufe aus Krankenhäusern gebe und ob er die Sorge teile, sagte Spahn: Dass die Zahlen steigen, sei erwartet worden für Herbst und Winter. „Wichtig ist jetzt, dass wir die Belastung in den Intensivstationen in den Krankenhäusern nicht zu stark steigen lassen. Dass wir wieder vorsichtiger, achtsamer miteinander sind.“

Dazu gehöre das Boostern, also das Auffrischen von Impfungen. „Dazu gehören Schutzkonzepte für die besonders Verwundbaren, das sind die Pflegeeinrichtungen“, sagte Spahn. Er werbe bei den Bundesländern sehr dafür, dass alle wieder Testkonzepte für Pflegeeinrichtungen verpflichtend machten - übrigens dann auch für Geimpfte, denn sie arbeiteten mit besonders Verwundbaren. Spahn ist nach der Bundestagswahl noch geschäftsführend im Amt.

Saskia Hassink

In Bremen gilt wieder Warnstufe 0

05:39
29.10.2021
Nach einer Woche in Warnstufe 1 kehrt Bremen an diesem Freitag bei den Corona-Warnstufen wieder in die Basiskategorie 0 zurück. Das hat der Senat am Dienstag beschlossen. Hintergrund ist, dass die Hospitalisierungsinzidenz am Dienstag den siebten Tag in Folge unterhalb des Werts von 3 gelegen hat. 

Folgende Regeln gelten ab diesem Freitag:
  • Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Öffentlichen Personenverkehr, in geschlossenen Räumen von Verkaufsstätten und bei Großveranstaltungen ab 5.000 Personen.
  • Keine Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen. Ein Hygiene- und Schutzkonzept muss vorgelegt werden.
  • Für Großveranstaltungen ab 5.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer gilt die 3-G-Regel mit den bekannten Schutzauflagen.
  • Außerdem sollen die AHAL-Regeln angewendet werden. Dazu wird empfohlen einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten, Hygienemaßnahmen umzusetzen und regelmäßig zu lüften. 

Saskia Hassink