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Corona-Inzidenz in Niedersachsen steigt auf 76,5

10:36
10.09.2021
Das Corona-Infektionsgeschehen in Niedersachsen wird immer stärker. Die Sieben-Tage-Inzidenz erreichte am Freitag den Wert 76,5 - so viele Menschen pro 100.000 Einwohnern haben sich binnen einer Woche mit dem Virus angesteckt. Das geht aus Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) hervor. Am Donnerstag hatte die Inzidenz bei 75,0 gelegen. Vier weitere Menschen starben an oder in Zusammenhang mit dem Virus, die Gesamtzahl stieg auf 5873. Im kleinsten deutschen Bundesland Bremen lag die Sieben-Tage-Inzidenz bei 124,4 - dies war der höchste Wert unter den Bundesländern.

Die Belegung der Intensivbetten mit Covid-19-Patienten in Niedersachsen lag am Freitag wie einen Tag zuvor bei 4,7 Prozent der Gesamtkapazität. Am Mittwoch hatte sie für einen Tag den Schwellenwert von 5 Prozent erreicht. Weitere Schwellenwerte sind 10 Prozent und 20 Prozent.

Bei der Belegung der Krankenhäuser mit Covid-19-Patienten lag die Inzidenz am Freitag bei 4,2, am Vortag betrug sie 4,1. Das heißt: Im landesweiten Schnitt wurden in den vergangenen sieben Tagen 4,2 von 100.000 Einwohnern im Zusammenhang mit ihrer Corona-Infektion in einer Klinik behandelt. Ab einem Wert von 6 ist in Niedersachsen der erste Schwellenwert erreicht, weitere Schwellenwerte sind 9 und 12.

Bastian Angenendt

Bundesrat stimmt Impf-Abfrage durch bestimmte Arbeitgeber zu

09:49
10.09.2021
Arbeitgeber in besonders sensiblen Bereichen wie Kita, Schule und Pflege dürfen künftig den Covid-19-Impfstatus ihrer Beschäftigten abfragen. Dadurch sollen sie etwa entscheiden können, ob sie Beschäftigte ohne Immunschutz in Bereichen einsetzen, in denen die Infektionsgefahr geringer ist. Eine Auskunftspflicht besteht auch hinsichtlich einer möglichen Genesung. Einer entsprechenden Änderung des Infektionsschutzgesetzes stimmte am Freitag der Bundesrat zu. Darin heißt es, dass der Status über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder die Art und Weise der Beschäftigung entscheiden kann.

Die Regelung gilt unter anderem in Pflegeheimen, Kitas, Schulen und Massenunterkünften. Sie ist auf den Zeitraum beschränkt, für den der Bundestag eine sogenannte epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt. Bisher ist die Abfrage des Impf- und des Immunstatus etwa in Krankenhäusern und Arztpraxen erlaubt.

Mit der Gesetzesänderung wird auch die Zahl der innerhalb von sieben Tagen neu aufgenommenen Covid-19-Patienten in Krankenhäusern je 100.000 Einwohner, die sogenannte Hospitalisierungsrate, als neuer wesentlicher Maßstab für Corona-Maßnahmen festgelegt. Hinzu kommen als weitere Indikatoren die unter anderem nach Alter differenzierte Zahl der Neuinfektionen, die verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten und die Zahl der gegen Covid-19 geimpften Personen. Schwellenwerte und daran anknüpfende Maßnahmen können die Länder selbst bestimmen und auch regional differenzieren.

Bastian Angenendt