Nach dem Votum des Bundestages über das erweiterte Infektionsschutzgesetz stehen die Chancen gut, dass der Bundesrat die bundesweit einheitliche Corona-Notbremse nicht aufhalten wird. Bis Mittwochnachmittag haben Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Hamburg, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Brandenburg Zustimmung signalisiert. Bayern und Rheinland-Pfalz kündigten an, sich im Fall einer Abstimmung enthalten zu wollen. Eine Reihe von Bundesländern hält sich eine abschließende Bewertung noch offen.
Bei dem Gesetz handelt es sich um ein Einspruchsgesetz. Das bedeutet: Der vom Bundestag vorgeschlagene Gesetzesentwurf bedarf eigentlich keiner direkten Zustimmung durch den Bundesrat. Da das Gesetz jedoch direkt in den Handlungsspielraum der Länder eingreift, hat der Bundesrat - also die Vertretung der Länder - ein Recht darauf, Einspruch einzulegen. Die Länderkammer könnte den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen, um das Gesetz nachzuverhandeln und einen Konsens zwischen Bundesrat und Bundestag herzustellen. Dafür wäre aber die absolute Mehrheit von 35 der 69 Stimmen nötig. Aus der Berliner Senatskanzlei hieß es Mittwoch, bisher habe niemand eine Anrufung des Gremiums beantragt.
Jean-Pierre Fellmer