Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat einen Eilantrag gegen die Kontaktbeschränkungen in der Hansestadt zurückgewiesen. Der Schutz von Leben und Gesundheit überwiege derzeit die vorübergehende Einschränkung der Grundrechte des Antragstellers, teilte das Gericht am Dienstag mit (Az: 1 B 100/21). Der Kläger wollte erreichen, dass er sich bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache mit Personen aus mehr als zwei Hausständen und mit mehr als fünf Personen privat treffen darf.
Das OVG ließ ausdrücklich offen, wie ein solches Hauptsacheverfahren ausgehen würde. Es seien Konstellationen denkbar, in denen die Kontaktbeschränkungen gegen den Schutz der Familie verstoßen. In dem Eilverfahren sei es aber nicht möglich gewesen, die Wirkung auf alle möglichen Familienkonstellationen zu beurteilen. Angesichts der herrschen Infektionslage sei die Bremer Corona-Verordnung nicht offensichtlich rechtswidrig. Sie wahre die Verhältnismäßigkeit. Der Beschluss ist unanfechtbar.