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Gottesdienste zu Ostern in Bayern unter Corona-Auflagen

12:45
25.03.2021
Anders als im vergangenen Jahr sind öffentliche Gottesdienste in Bayern an Ostern erlaubt - wenngleich unter strikten Zugangsbeschränkungen und Maßnahmen. Im Rahmen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung könnten Ostergottesdienste stattfinden, sie sollen „weiterhin uneingeschränkt zulässig“ sein, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Mittwochabend nach einem Gespräch mit Vertretern der christlichen Kirchen und dem Landesverband der israelitischen Kultusgemeinden.

Traditionelle Palmprozessionen fallen dieses Jahr wegen der Pandemie allerdings vielerorts aus. Am Münchner Liebfrauendom etwa wird es am Palmsonntag nicht wie üblich eine Prozession um den Dom und eine Segnung von Palmzweigen am Dombrunnen geben, wie das Erzbistum München und Freising mitteilte. Die Segnung der Palmzweige finde dafür im Dom statt.

An Präsenz-Gottesdiensten können weniger Menschen als sonst teilnehmen, teils ist eine vorherige Anmeldung nötig. Im Münchner Dom sollen etwa zum Pontifikalamt und zu den Karmetten mit Kardinal Reinhard Marx laut erzbischöflichem Ordinariat 130 Menschen zugelassen sein. Sonst kommen dort zu Gottesdiensten an Weihnachten und Ostern weit über 1000 Gläubige. Um mehr Menschen die Teilnahme zu ermöglichen, werden viele Gottesdienste live im Internet übertragen - das hat auch die Staatsregierung empfohlen.

Max Seidenfaden

Haftbefehl gegen Beschuldigten in Maskenaffäre erlassen

12:27
25.03.2021
In der Affäre um Geschäfte mit Corona-Schutzmasken hat die Münchner Generalstaatsanwaltschaft gegen einen Beschuldigten Haftbefehl erwirkt. In dem Verfahren wird wegen Korruptionsverdachts unter anderem gegen Bayerns Ex-Justizminister Alfred Sauter (CSU) sowie den mittlerweile aus der CSU ausgetretenen Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein ermittelt. Wie ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft am Donnerstag erläuterte, richtet sich der Haftbefehl aber nicht gegen Sauter oder Nüßlein.

Die drei weiteren Beschuldigten in dem Verfahren sind zwei Geschäftsleute und ein Steuerberater. Weitere Details nannten die Ermittler nicht. Die Ermittlungen laufen wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern. Es geht um den Verdacht, dass sich Nüßlein und der bayerische Landtagsabgeordnete Sauter dafür schmieren ließen, dass sie in der Corona-Krise Verträge für Atemschutzmasken an die öffentliche Hand vermittelt haben. Beide haben die Vorwürfe zurückgewiesen.

Die Affäre hat die Unionsparteien in eine tiefe Krise gestürzt. Auch der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Nikolas Löbel erhielt eine Provision für ein Maskengeschäft. Er trat inzwischen aus der CDU aus und gab sein Bundestagsmandat zurück. CDU und CSU wollen wegen der Affäre nun die Transparenzregeln für Abgeordnete verschärfen.

Patrick Reichelt