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Coronaschutz: Länger stehen bleiben in Düsseldorfs Altstadt verboten

10:24
25.02.2021
Die Stadt Düsseldorf hat ein „Verweilverbot“ für die berühmte Altstadt und das nahe Rheinufer an den Wochenenden bis zum 14. März verhängt. Man darf in dem Bereich fast den ganzen Tag nicht mehr länger stehen bleiben, sich hinsetzen oder auf eine Wiese legen. Hintergrund: Am vergangenen Wochenende hielten sich Zehntausende Menschen bei bestem Wetter in den Gassen der Altstadt und vor allem an der Rheinpromenade auf. Laut Stadt wurde der Mindestabstand immer wieder missachtet. Die neue Allgemeinverfügung trat am Donnerstag in Kraft. Sie gilt von freitags 15 Uhr bis 1 Uhr nachts sowie samstags und sonntags von morgens 10 Uhr bis nachts um 1 Uhr. Zudem gilt seit Donnerstag an der Rheinpromenade Maskenpflicht.

Michael Rabba

Finanzminister Scholz: Im Sommer wieder im Biergarten sitzen

08:56
25.02.2021
Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat in der Corona-Pandemie Hoffnungen auf Biergartenbesuche im Sommer gemacht. „Ich gehe davon aus, dass wir im Sommer wieder im Biergarten sitzen können und die nächste Bundesliga-Saison auch wieder im Stadion verfolgen werden“, sagte der Kanzlerkandidat der SPD der „Rheinischen Post“ (Donnerstag). „Für niemanden ist die aktuelle Situation einfach, deshalb ist mir eines ganz wichtig zu sagen: Wir haben allen Grund zur Hoffnung.“

Die nächsten Öffnungsschritte könne man mit Schnelltests verbinden. „Das Virus und seine Mutationen werden uns noch eine Weile begleiten, fürchte ich. Wir müssen also Wege finden, wie wir es hinbekommen, nicht immer weiter im Lockdown leben zu müssen“, sagte Scholz der Zeitung. „Deshalb könnten wir die nächsten Öffnungsschritte mit Schnelltests verbinden.“ Darüber werde am 3. März in den nächsten Bund-Länder-Beratungen gesprochen.

Anna Zacharias

Gefahr von Mutanten: Baden-Württemberg verschärft Quarantäneregeln

08:33
25.02.2021
Weil sich ansteckendere Mutationen des Coronavirus schnell ausbreiten, verschärft Baden-Württemberg die Quarantäneregeln. Kontaktpersonen der Kategorie 1 müssen künftig 14 statt wie bislang zehn Tage in Isolation, wie das Staatsministerium am Donnerstag mitteilte. Das gelte ebenso für Haushaltsangehörige der infizierten Person sowie von Kontaktpersonen von Infizierten mit einer Virusmutation. Schüler und Schülerinnen können sich erst ab dem fünften Tag freitesten lassen - sobald feststeht, dass sich die positiv getestete Person nicht mit einer neuartigen Virusvariante angesteckt hat.

Auch die Regeln für die Einreise-Quarantäne werden verschärft: Wer aus einem Hochinzidenzgebiet einreist, kann sich künftig nicht mehr freitesten lassen. Wer aus einem Gebiet mit Virusvarianten einreist, muss 14 Tage lang in Quarantäne bleiben und kann sich ebenfalls nicht freitesten lassen. Bislang waren von einer Infektion Genesene für sechs Monate von der Quarantänepflicht befreit - aufgrund der Virusmutanten wird diese Befreiung auf drei Monate reduziert.

Anna Zacharias