Von den 735 Hamburger Todesfällen, die im vergangenen Jahr in Zusammenhang mit Corona gebracht wurden, starben nach einer rechtsmedizinischen Untersuchung 618 tatsächlich an dem Virus. Das Institut für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) untersuchte nicht nur die Sterbefälle in Krankenhäusern und Pflegeheimen, sondern auch solche, die nach dem Tod zu Hause oder bei einer Leichenschau aus anderen Gründen auffielen, wie der Leiter des Instituts, Benjamin Ondruschka, am Donnerstag erklärte.
Sieben Prozent der 735 Toten - also rund 50 - waren zwar mit dem Virus infiziert, die Infektion war aber nicht die Todesursache. Bei den übrigen knapp 70 Verstorbenen wollten die Angehörigen keine Obduktion oder es fehlten Unterlagen. Das Robert Koch-Institut habe für Hamburg im vergangenen Jahr 632 Corona-Tote gemeldet.
Die Ergebnisse der Untersuchungen bestätigten zudem die positive Wirkung von Blutverdünnungsmitteln. „Zwar haben unsere Obduktionen der Verstorbenen gezeigt, dass die Covid-19-Erkrankten trotz der Gabe von Blutverdünnungsmitteln noch Blutgerinnsel in den Lungenschlagadern aufweisen konnten“, sagte Ondruschka. In der statistischen Auswertung hätten sich aber längere Überlebenszeiten zwischen Infektion und Tod seit einer Therapieumstellung gezeigt.
Bereits im Mai vergangenen Jahres war bei den Hamburger Obduktionen aufgefallen, dass Covid-19 zu ungewöhnlich vielen Thrombosen und Lungenembolien führt. Daraufhin waren die bundesweit geltenden Behandlungsleitlinien geändert worden. Seitdem wird Ärzten empfohlen, Patienten nach individueller Risikoeinschätzung mit einem Blutverdünnungsmittel zu behandeln.
Michael Rabba