Die Bundesregierung hat sich über die Umsetzung des Corona-Sonderurlaubs für Eltern verständigt. Eine entsprechende Formulierungshilfe beschloss das Kabinett am heutigen Mittwoch, wie das RedaktionsNetzwerk Deutschland mitteilte. Demnach soll Paragraf 56 Absatz 1a des Infektionsschutzgesetz um einen Halbsatz ergänzt werden. Der Sonderurlaub war bei der vergangenen Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen worden.
Eltern sollen künftig auch dann einen Anspruch auf Entschädigung bei Lohneinbußen wegen Kinderbetreuung haben, wenn in Schulen die Präsenzpflicht ausgesetzt wird. Bislang bestand der Entschädigungsanspruch nur bei einer behördlichen angeordneten Schließung der Schule. Laut Redaktionsnetzwerk werden demnach 67 Prozent des Verdienstausfalls erstattet, höchstens jedoch 2.016 Euro im Monat.