Letztes Update:
20201104115106

17.214 Corona-Neuinfektionen in Deutschland

05:48
04.11.2020
Die Gesundheitsämter in Deutschland haben dem Robert Koch-Institut (RKI) 17.214 neue Corona-Infektionen innerhalb eines Tages gemeldet. Dies geht aus Angaben des RKI vom Mittwochmorgen hervor. Am Mittwoch vor einer Woche hatte die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen bei 14 964 gelegen - das waren beinahe doppelt so viele wie am Mittwoch der Woche davor.

Insgesamt haben sich dem RKI zufolge seit Beginn der Pandemie bundesweit 577.593 Menschen mit Sars-CoV-2 infiziert (Stand: 04.11., 00.00 Uhr). Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus stieg bis Mittwoch um 151 auf insgesamt 10.812. Das RKI schätzte am Dienstag, dass rund 371.500 Menschen inzwischen genesen sind - die Angabe für Mittwoch fehlte zunächst noch.

Die Reproduktionszahl, kurz R-Wert, lag in Deutschland laut RKI-Lagebericht vom Dienstag bei 0,94 (Vortag: 1,07). Das bedeutet, dass ein Infizierter im Mittel knapp einen weiteren Menschen ansteckt. Der R-Wert bildet jeweils das Infektionsgeschehen etwa eineinhalb Wochen zuvor ab.

Zudem gibt das RKI in seinem Lagebericht ein sogenanntes Sieben-Tage-R an. Der Wert bezieht sich auf einen längeren Zeitraum und unterliegt daher weniger tagesaktuellen Schwankungen. Nach RKI-Schätzungen lag dieser Wert am Dienstag bei 0,98 (Vortag: 1,04). Er zeigt das Infektionsgeschehen von vor 8 bis 16 Tagen.

Max Seidenfaden

Generelle Maskenpflicht: Bis zu 25 000 Euro Bußgeld in Düsseldorf

04:49
04.11.2020
Wer gegen die neue praktisch stadtweite Maskenpflicht in Düsseldorf verstößt, kann mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 25 000 Euro belegt werden. Das geht aus der Allgemeinverfügung vor, die Nordrhein-Westfalens Landeshauptstadt am Dienstagabend veröffentlicht hat.

Bislang galt die Maskenpflicht - wie in anderen Städten - in Düsseldorf nur für belebte Wege und Plätze. Die jetzt generelle Maskenpflicht, von der unter anderem Friedhöfe, Wälder und Parkanlagen sowie Rad- und Autofahrer ausgenommen sind, wird mit dem hohen Infektionsgeschehen begründet.

Mit Bezug auf das Infektionsschutzgesetz heißt es in der Verfügung, dass das vorsätzliche oder fahrlässige Weglassen einer Mund-Nasen-Bedeckung „mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden“ könne. In NRW kostet es bisher 150 Euro, wenn man zum Beispiel im Bus keine Mund-Nasen-Abdeckung trägt.

Max Seidenfaden