Letztes Update:
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Ungarn verhängt Gefahrennotstand

20:50
03.11.2020
Wegen der zunehmenden Zahl von Ansteckungen mit dem Coronavirus verhängt Ungarn den Gefahrennotstand und eine nächtliche Ausgangssperre. Gaststätten und Clubs müssen schließen, Theater, Kinos und andere Veranstalter dürfen nur ein Drittel der verfügbaren Plätze vergeben, gab Ministerpräsident Viktor Orban in einem Video bekannt, das am Dienstagabend auf seiner Facebook-Seite erschien.

„Die Ausbreitung der Pandemie hat sich beschleunigt“, sagte Orban. „Es ist an der Zeit, dass wir neue Schritte setzen, mit denen wir die Funktionsfähigkeit der Krankenhäuser und das Leben der älteren Mitbürger schützen.“ Die Ausgangssperre gelte jeweils von 00.00 bis 05.00 Uhr.

Der Gefahrennotstand erlaubt es der Regierung, außerordentliche Maßnahmen auf dem Verordnungsweg zu erlassen. Er tritt am Mittwoch 00.00 Uhr in Kraft und gilt zunächst für 15 Tage. Er kann vom Parlament um weitere 90 Tage verlängert werden.

Michael Rabba

Frankreich: Zahl der Corona-Todesfälle steigt weiter an

20:11
03.11.2020
In Frankreich steigt die Zahl der täglich gemeldeten Corona-Todesfälle weiter an. Innerhalb von 24 Stunden wurden erneut mehr als 400 Tote im Zusammenhang mit Covid-19 in den Krankenhäusern gemeldet, wie die Behörden am Dienstag mitteilten. Hinzu kommen noch einmal mehr als 400 Todesfälle in Altenheimen und anderen Pflegeeinrichtungen. Diese Zahl wird allerdings nicht täglich aktualisiert. Frankreich zählt mehr als 38 000 Tote seit Beginn der Epidemie.

Das Land mit seinen rund 67 Millionen Einwohnern zählte außerdem mehr als 36 300 Corona-Neuinfektionen innerhalb eines Tages. Am Tag zuvor war ein Höchstwert von mehr als 52 500 registrierten Fällen erreicht worden. Fast 3900 Menschen werden im ganzen Land auf Intensivstationen behandelt. Sorge herrscht besonders in der Hauptstadt Paris über die Auslastung der Intensivbetten.

Seit vergangenem Freitag herrschen im ganzen Land wieder Ausgangsbeschränkungen, die deutlich strenger sind als in Deutschland. Die Menschen dürfen nur mit einem triftigen Grund vor die Tür und müssen diesen mit einem Formular nachweisen. Alle nicht lebensnotwendigen Geschäfte haben geschlossen.

Michael Rabba