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20201015103148

Neue Testverordnung - Schnelltests vor allem in Pflegeheimen

10:28
15.10.2020
Der Einsatz von Schnelltests soll sich zunächst wie angekündigt auf den Gesundheits- und Pflegebereich konzentrieren. Für den privaten Bereich, etwa um sich „freizutesten“ oder gar für Selbsttests, seien sie nicht gedacht, machte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Donnerstag im ARD-„Morgenmagazin“ deutlich. Die neue Testverordnung ist seit diesem Donnerstag in Kraft.

Der Test müsse durch medizinisches Personal angewendet werden. „Es geht immer noch darum, tief in die Nase zu kommen. Das kann man nicht alleine bei sich selbst, als Laie schon gar nicht.“ Auch Schnelltests in Schulen sind nach Spahns Angaben zunächst nicht vorgesehen. „Wir fangen an vor allem mit dem Gesundheitswesen.“ Es gehe darum, zuerst einmal die „Meistgefährdeten“, wie Pflegebedürftige, Patienten und auch Beschäftigte im Gesundheitswesen zu schützen. Dann werde man sehen, ob die Schnelltests in weiteren Lebensbereichen eine zusätzliche Sicherheit geben könnten.

Max Seidenfaden

Gericht kippt Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg

10:10
15.10.2020
 Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom Donnerstag einem Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot in dem Bundesland stattgegeben. Dieses gilt bislang für Gäste aus deutschen Regionen, in denen 50 neue Corona-Fälle pro 100 000 Einwohner binnen 7 Tagen registriert wurden. Der Antragsteller kommt aus Nordrhein-Westfalen und hatte einen Urlaub im Kreis Ravensburg gebucht.

Max Seidenfaden