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Urteil: Gastwirt hat keinen Anspruch auf Entschädigung finanzieller Einbußen

17:16
13.10.2020
Finanzielle Einbußen durch geschlossene Gaststätten in der Corona-Pandemie sind nach einem Berliner Urteil in erster Instanz ein allgemeines Lebens- und Unternehmerrisiko für Betreiber. Ein Anspruch auf Entschädigung bestehe nicht, urteilte am Dienstag eine Zivilkammer des Berliner Landgerichts. Damit wurde die Klage eines Wirtes aus Charlottenburg in erster Instanz abgewiesen (Urteil vom 13. Oktober 2020, Aktenzeichen: 2 O 247/20).

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Berufung zum Kammergericht ist möglich. Anwalt Niko Härting sagte der dpa, wahrscheinlich würden Rechtsmittel eingelegt. Zunächst müsse aber die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden. Nach seinen Angaben war es der erste Berliner Gerichtsfall zu Entschädigungsansprüchen wegen Corona. Auch in Hannover sei eine ähnliche Klage abgewiesen worden.

Der Wirt der besonders bei Touristen beliebten Berliner Kneipe „Das Klo“, Norbert Finke, wollte erreichen, dass das Land für entgangene Umsätze während des Lockdowns von Mitte März bis Mitte Mai zahlt.

Sein Mandant sei enttäuscht, aber nicht am Boden zerstört, sagte Anwalt Härting. Der 76-jährige Finke betreibe die Kneipe seit 1973. Er habe eine staatliche Corona-Soforthilfe von 15 000 Euro bekommen, aber allein im März 50 000 Euro weniger Umsatz gehabt.

Michael Rabba

Bundeskanzlerin besorgt über Entwicklung der Pandemie in Europa

16:53
13.10.2020
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich besorgt über die Entwicklung der Corona-Pandemie in Europa geäußert. Die Infektionszahlen nähmen in fast allen Teilen Europas wieder zu, sagte die CDU-Politikerin am Dienstag im europäischen Ausschuss der Regionen. „Die Lage ist unverändert ernst.“ Man müsse nun alles tun, das Erreichte nicht zu verspielen und Sorge dafür tragen, dass ein weiterer Lockdown nicht nötig werde.

„Wir müssen zeigen, dass wir unsere Lektion gelernt haben“, mahnte die Kanzlerin. „Wir müssen die Menschen in Europa bitten, vorsichtig zu sein, die Regeln einzuhalten, Abstand zu halten, Mund- und Nasenschutz zu tragen und das zu tun, was wir tun können, um das Virus einzudämmen und trotzdem unsere wirtschaftliche Tätigkeit aufrechtzuerhalten.“

Merkel äußerte sich per Videoschalte als Vertreterin der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, die noch bis zum Jahresende läuft. Dabei warb sie auch für eine rasche Einigung auf das geplante Finanzpaket im Kampf gegen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise. Die Mittel sollten ab 2021 einsetzbar sein. Die deutsche Ratspräsidentschaft arbeite mit Hochdruck an einem Kompromiss mit dem Europaparlament, sagte Merkel.

Dabei geht es um den nächsten siebenjährigen Haushaltsrahmen und ein Milliardenprogramm gegen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise im Wert von insgesamt 1,8 Billionen Euro. Die Gespräche mit dem EU-Parlament verlaufen zäh. Sie sollen am Mittwoch fortgesetzt werden.

Der Ausschuss der Regionen ist die Interessenvertretung der Kommunen und Regionen in der Europäischen Union.

Michael Rabba