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AfD klagt gegen Maskenpflicht im Bundestag und verstößt dagegen

13:11
07.10.2020
Die AfD widersetzt sich der von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) angeordneten Maskenpflicht im Parlament. In der ersten Sitzung, in der diese Regelung galt, verstießen am Mittwoch mehrere AfD-Abgeordnete demonstrativ gegen die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes im Plenarsaal. Außerdem kündigte die AfD an, gegen die neue Vorschrift rechtlich vorzugehen.

Schäuble bat die Abgeordneten zum Sitzungsbeginn „nachdrücklich“, sich an die coronabedingten Auflagen zu halten. „Die gesundheitliche Gefährdung von Abgeordneten durch das Verhalten anderer Abgeordneten gefährdet die Erledigung der uns aufgetragenen parlamentarischen Arbeit“, warnte er. „Bitte denken Sie also daran, auch wenn Sie durch den Saal gehen oder sich mal kurz mit einem Kollegen unterhalten wollen, eine Maske zu tragen.“ Verstöße dagegen bedeuteten auch einen Verstoß gegen die parlamentarische Ordnung.

Seit Dienstag gilt in den Gebäuden des Parlaments eine allgemeine Maskenpflicht. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Abgenommen werden darf der Schutz am Rednerpult. Auch wenn sich die Abgeordneten auf ihren Plätzen im Plenum oder in einem der Sitzungssäle befinden, entfällt die Pflicht - aber nur, wenn ein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten wird.

AfD-Abgeordnete wie Armin Paul Hampel oder Beatrix von Storch kamen am Mittwoch vor Beginn der Sitzung trotzdem ohne Mund-Nasen-Schutz in den Plenarsaal und gingen so zur Abgeordnetenbank. Vorbildlich verhielt sich dagegen Fraktionschef Alexander Gauland, der mit Maske erschien.

Als während der folgenden Regierungsbefragung Franziska Gminder ohne Maske in den Plenarsaal kam, forderte Schäuble sie energisch auf, einen Mund-Nasen-Schutz aufzusetzen. Er erteilte der AfD-Abgeordneten aus Heilbronn eine Ermahnung. Als ihm daraufhin von Storch zurief, er trage selbst keine Maske, erhielt sie einen Ordnungsruf. Schäuble saß zu diesem Zeitpunkt auf dem Platz des Sitzungspräsidenten, wo ebenfalls auf eine Maske verzichtet werden darf.

Jean-Pierre Fellmer

EU-Länder können Remdesivir nachbestellen - weiterer Liefervertrag

13:03
07.10.2020
Angesichts steigender Corona-Infektionen in mehreren europäischen Ländern können EU-Staaten jetzt zusätzliche Mengen des Wirkstoffs Remdesivir nachbestellen. Remdesivir hemmt ein Enzym der Viren, das für deren Vermehrung nötig ist. Außerdem plant die EU-Kommission den Abschluss weiterer Verträge über gemeinsame Bezugsrechte mit dem Hersteller. „Wir müssen sicherstellen, dass die nötigen Therapeutika verfügbar sind“, sagte ein Sprecher der Brüsseler Behörde am Mittwoch auf die Frage, ob mehr Dosen beschafft werden sollen. Ende September hatte die Kommission bereits eine solche Ausweitung angekündigt.

Ein erster Bezugsvertrag mit dem US-Pharmakonzern Gilead war im Juli geschlossen worden, um 30 000 Patienten in der EU versorgen zu können. Das Unternehmen produziert das auf Remdesivir basierende Medikament Veklury. „Die Kommission verständigte sich auf eine Ergänzung des Vertrags“, erklärte ein Sprecher nun. Weitere Lieferungen der Arnzei gingen derzeit schon etwa in die Niederlande. Die EU-Staaten könnten Bestellungen für Remdesivir abgeben, hieß es. Für die kommenden sechs Monate werde zudem ein neuer Rahmenvertrag zwischen der Kommission und Gilead angepeilt.

Remdesivir war ursprünglich zur Bekämpfung des Ebola-Virus entwickelt worden - viele Ärzte schreiben der Substanz aber auch Wirkungen auf den Sars-CoV-2-Erreger zu. Die Arzneimittelagentur der EU (EMA) geht derzeit Berichten nach, denen zufolge es in manchen Fällen zu Niederschäden bei behandelten Covid-19-Patienten gekommen sein soll. Mögliche Nebenwirkungen sollen nun weiter genau beobachtet werden. Auch US-Präsident Donald Trump hatte nach dem Bekanntwerden seiner Corona-Ansteckung laut Leibarzt Sean Conley Remdesivir eingenommen.

Jean-Pierre Fellmer