Wer sich in Hamburger Bars und Restaurants mit falschen Kontaktdaten in die Corona-Gästelisten einträgt, muss künftig mit 150 Euro Bußgeld rechnen. Außerdem sei in einer neuen Verordnung klargestellt worden, dass Wirte und Betreiber die Daten auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüfen müssen, sagte ein Sprecher der Sozialbehörde am Freitag.
Neu in der Verordnung sind auch Planungen zum Ausschank von Alkohol auf Weihnachtsmärkten. Wenn das Infektionsgeschehen solche Märkte zulasse, sei Alkohol nur in abgetrennten Bereichen erlaubt, in denen die Gäste sitzen, sagte der Sprecher. Generell sollen Weihnachtsmärkte aber im Freien bei Einhaltung von Hygieneauflagen und entsprechender epidemiologischer Lage stattfinden dürfen.