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Corona-Welle: EU-Kommission mahnt dringend zum Gegensteuern

11:29
24.09.2020
 Wegen überall steigender Corona-Zahlen hat Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides die EU-Staaten dringend aufgefordert, sofort gegenzusteuern. „Das ist womöglich unsere letzte Chance, eine Wiederholung des Geschehens im Frühjahr zu vermeiden“, warnte Kyriakides am Donnerstag in Brüssel.

Die Zahlen gemeldeter Corona-Infektionen seien seit August in der ganzen Europäischen Union und in Großbritannien stetig gewachsen und lägen nun teils höher als auf dem ersten Höhepunkt der Pandemie im März. Die bisherigen Gegenmaßnahmen seien nicht immer ausreichend gewesen. Deshalb müssten die EU-Staaten beim ersten Anzeichen für einen neuen Ausbruch sofort einschreiten, forderte die Kommissarin.

Dazu zählte sie verstärkte Tests, Rückverfolgung von Kontakten, bessere Überwachung der öffentlichen Gesundheit, besseren Zugang zu Schutzkleidung und Medikamenten sowie die Stärkung der Kapazitäten in Krankenhäusern.

Auch die Chefin der EU-Seuchenbehörde ECDC, Andrea Ammon, zeigte sich besorgt. „Es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen, die nötigen persönlichen Schutzmaßnahmen einzuhalten, also Abstand halten, Handhygiene und zuhause bleiben, wenn man sich krank fühlt“, betonte Ammon. „Die Pandemie ist längst nicht vorbei, und wir dürfen nicht unachtsam werden.“

Patrick Reichelt

Arbeitsrecht: Corona ist kein Grund für Rückgabe von Urlaubstagen

10:53
24.09.2020
Genehmigter Urlaub muss auch dann genommen werden, wenn die geschmiedeten Pläne für die freien Tage wegen Corona hinfällig sind. Das gilt auch für Beamte. Auf eine entsprechende Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs weist der Bund-Verlag (Az.: 6 CE 20.94330.4.2020) hin.

Bei Beamten ist das Verschieben eines Urlaubs aus wichtigen Gründen zwar möglich. Allein die Corona-Pandemie sei aber keine ausreichende Begründung. Geklagt hatte in diesem Fall ein Polizist, der für Hochzeitsfeiern Urlaub genommen hatte. Als klar war, dass sie ausfallen würden, wollte er die Urlaubstage verschieben.

Der Mann argumentierte, dass er die freien Tage nicht wie geplant würden nutzen können und verwies zusätzlich auf die zum damaligen Zeitpunkt - im Frühling - verhängten Ausgangssperren in Bayern, die eine Erholung nicht möglich machen würden. Doch er blitzte ab.

Urlaub diene der Erholung, Entspannung, Freizeit und Muße – und die Einschränkungen durch Corona schlössen das nicht aus, so das Gericht. Wichtige Gründe für das Verschieben sah es nicht. Grundsätzlich falle es in das Risiko des Beamten, wenn ein genehmigter Urlaub nicht so gestaltet werden könne wie ursprünglich geplant.

Patrick Reichelt