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Das „Coronavirus-Update“ ist zurück - Drosten bekommt Verstärkung

09:50
27.08.2020
Der preisgekrönte NDR-Podcast „Coronavirus-Update“ mit Christian Drosten kommt am Dienstag aus der Sommerpause zurück. „Neu ist: Neben dem Leiter der Virologie an der Berliner Charité, Christian Drosten, wird auch die Virologin Sandra Ciesek ein regelmäßiger Gesprächsgast des Podcasts sein“, teilte der Norddeutsche Rundfunk am Donnerstag mit. Drosten und Ciesek wechselten sich künftig im Gespräch mit NDR-Info-Wissenschaftsredakteurin Korinna Hennig wochenweise ab.

Die Virologin und Internistin Ciesek arbeitet an Medikamenten gegen Covid-19: „Da ich mehrere Jahre als Internistin gearbeitet habe, kenne ich auch die praktischen Fragen der klinischen Patientenversorgung. Ich freue mich darauf, eine Brücke zwischen diesen beiden Fachgebieten zu schlagen und so für die Hörer einen Beitrag zum besseren Verständnis rund um Sars-CoV-2 zu leisten.“ Am 8. September wird die Professorin für Medizinische Virologie der Goethe-Universität erstmals im Podcast von NDR Info zu hören sein.

Das „Coronavirus-Update“, das es seit Ende Februar gibt, war im Juni in die Sommerpause gegangen. Der erfolgreiche Podcast wurde mit dem Grimme Online Award und dem Preis der Bundespressekonferenz ausgezeichnet. „Mehr als 60 Millionen Abrufe des „Coronavirus-Update“ zeigen, dass die Hörerinnen und Hörer die differenzierten und ausführlichen Informationen im Podcast sehr schätzen. Wir freuen uns, dass wir dieses besondere Format nach der Sommerpause fortsetzen und weiterentwickeln können“, sagte laut Mitteilung Norbert Grundei, der Leiter des Audio-Labs Think Radio, das den Podcast entwickelt hat.

Jan-Felix Jasch

Karlsruhe weist Eilantrag gegen Testpflicht für Reiserückkehrer ab

09:25
27.08.2020
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen die Testpflicht für Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten abgelehnt. Der Wunsch von Einzelnen, sich keinem Test unterziehen zu müssen, habe gegenüber dem Interesse der Allgemeinheit an der Eindämmung und Kontrolle des Infektionsgeschehens zurückzutreten, entschieden die Richter. Der Beschluss vom 25. August wurde am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlicht. (Az. 1 BvR 1981/20)

Geklagt hatte eine Familie, die im Moment Urlaub auf Mallorca macht und am Samstag zurückkommen will. Die spanische Ferieninsel ist seit dem 14. August als Risikogebiet eingestuft. Die Kläger wollten dem derzeit verpflichtenden Corona-Test bei der Einreise aus dem Weg gehen. Die „Zwangstestung“ verletze ihre körperliche Integrität, sie müssten gegen ihren Willen eine ärztliche Behandlung dulden. Mit ihrem Eilantrag in Karlsruhe wollten die Eltern zumindest erreichen, dass ihr knapp zweijähriger Sohn nicht getestet wird.

Die Richter sehen aber keinen Anlass, an der Testpflicht zu rütteln. Die Beeinträchtigungen durch den Test seien „nur von kurzer Dauer und niedrigschwelliger Intensität“. Umgekehrt stünden „hochrangige Rechtsgüter wie Leib und Leben einer großen Anzahl Dritter“ auf dem Spiel. Auch von einzelnen nicht getesteten Personen könne ein Ansteckungsrisiko ausgehen. Die Kläger hätten nicht dargelegt, warum das ausgerechnet bei ihnen nicht der Fall sein sollte.

Jan-Felix Jasch