Die Schulen in Niedersachsen starten nach den Sommerferien wieder in voller Klassenstärke. Am 27. August geht der eingeschränkte Regelbetrieb los. Was bedeutet das für den Alltag von Schülerinnen und Schülern? Eine Übersicht:
WO MÜSSEN SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER MASKEN TRAGEN?
Eine Maskenpflicht gibt es nur außerhalb der Klassenräume, wenn der Abstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann. Das kann zum Beispiel in engen Fluren der Fall sein, aber auch außerhalb des Schulgebäudes.
WIE DER UNTERRICHT GEPLANT IST:
Vorrang hat der Pflichtunterricht. Ganztagsangebote sind aber möglich. Auf einen Mindestabstand im Unterricht wird verzichtet, dafür soll es feste Lern- und Bezugsgruppen geben - das Ministerium bezeichnet das als „Kohortenprinzip“.
WAS IST EINE KOHORTE?
Maximal ist hier mit „Kohorte“ ein Jahrgang und im Idealfall eine Klasse gemeint. Schülergruppen sollen sich „nicht wild mischen“, wie das Ministerium mitteilt. „Kohorten sollen möglichst klein gehalten werden, damit im Falle des Auftretens von Infektionen möglichst wenig Personen von Quarantänemaßnahmen betroffen sind.“ Jahrgangs- oder schulübergreifende Angebote sind möglich, wenn 1,50 Meter Abstand zwischen den Gruppen eingehalten wird.
PFLICHTUNTERRICHT HAT VORRANG - WAS BEDEUTET DAS?
Erst wenn die Stundentafel abgedeckt ist, sollen Lehrkräfte und Stunden für Zusatzangebote wie AGs oder Ganztagsaktivitäten eingeplant werden. Hintergrund ist laut Kultusministerium, dass coronabedingte Lernlücken zu schließen und Schulabschlüsse zu sichern sind.
GIBT ES WIEDER SPORTUNTERRICHT IN VOLLER KLASSENSTÄRKE?
Ja. Allerdings findet der Sportunterricht mit maximal 30 Personen statt. Im Klassen- oder Kursverband gilt für den Sportunterricht kein Abstandsgebot. Sportarten, die sehr engen Körperkontakt erfordern, bleiben hingegen weiter untersagt. Dazu zählen etwa Ringen, Judo, Rugby, Wasserball, Partner- und Gruppenakrobatik.
DÜRFEN SCHULCHÖRE UND ORCHESTER WIEDER PROBEN?
In Innenräumen bleiben Gesangs- und Orchesterproben verboten. Proben und Auftritte im Freien sind mit ausreichend Abstand erlaubt. Bei Gesangsaufführungen gilt ein Abstand von 2 Metern, bei Blasinstrumenten 1,50 Meter.
SIND SCHULAUSFLÜGE, KLASSENFAHRTEN UND PRAKTIKA ERLAUBT?
Von Klassenfahrten rät das Kultusministerium im Jahr 2020 ab. Hintergrund sei die unvorhersehbare Infektionslage. Eintägige Schulausflüge, etwa Wandertage, sind im aktuell geplanten Szenario A zulässig. Betriebspraktika dürfen Schülerinnen und Schüler machen. Hier sei eine Absprache mit den Unternehmen nötig, teilt das Ministerium mit.
WIRD ES MITTAGESSEN IN DEN SCHULEN GEBEN?
Ja. Aber auch hier sollen die verschiedenen Gruppen räumlich getrennt werden oder zeitlich versetzt essen. Große Mensen können dazu in verschiedene Bereiche unterteilt werden.
WAS PASSIERT, WENN ZU WENIG LEHRER IN DIE SCHULEN ZURÜCKKEHREN?
Die höheren Jahrgänge (Klasse 7 bis 13) könnten dann an maximal einem Tag pro Woche zu Hause unterrichtet werden, schreibt das Ministerium. Bei den Stufen 1 bis 6 soll das Lernen von zu Hause vermieden werden.
KÖNNEN SCHÜLER, DIE ZUR RISIKOGRUPPE GEHÖREN, VON ZU HAUSE LERNEN?
Wenn sie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, ja.
KÖNNEN DIE HERBSTFERIEN VERKÜRZT ODER KANN AN SAMSTAGEN UNTERRICHTET WERDEN, DAMIT SCHÜLER VERPASSTEN STOFF AUFHOLEN?
Hier können Schülerinnen und Schüler aufatmen: Änderungen der Ferienzeit oder Unterricht am Wochenende sind bisher nicht geplant.
Stefanie Heitmann